Ertränkt am 27.12.2004 durch Brechmittel.
Gestorben am 07.01.2005 im Alter von 35 Jahren.
Samstag, 7. Januar2023, 13:00 Uhr
Goethe Platz Bremen
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Umsetzung des AsylbLG in Bremen: Verfassungsbruch ist Normalzustand
Das Amt für Soziale Dienste ignoriert einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und zahlt alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften zu wenig Geld aus.
Am 24. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)bekannt gegeben, dass ein wichtiger Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig ist: Die Sozialämter haben allen alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften die Leistungen nach dem AsylblG um (weitere) 10% gekürzt.
Asylbewerberleistungsgesetz: Legen Sie jetzt Widerspruch ein!
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2022 einen Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig verworfen. Die Sozialämter im Land Bremen haben die Leistungshöhe dem Gerichtsbeschluss bisher noch nicht angepasst und verletzen mit diesem fortgesetzten Verfassungsbruch Grundrechte der Betroffenen. Die aktuelle Entscheidung bezieht sich Leistungsbezieher:innen, die bereits mehr als 18 Monate in Deutschland leben.
Verbesserung der Bremer Verwaltungspraxis bei Wohnberechtigungsscheinen
Das Bremer Bauressort hatte das Wohnraumförderungsgesetz bisher restriktiv ausgelegt und Menschen mit Duldung, im Asylverfahren und sogar mit manchen Aufenthaltserlaubnissen von Wohnberechtigungsscheinen ausgeschlossen.
Einen solchen „B-Schein“ benötigen Wohnungssuchende, wenn sie eine Wohnung beziehen wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Ein Vorschlag des Flüchtlingsrates zur Verbesserung dieser Verwaltungspraxis ist nun teilweise umgesetzt worden.
Bundesverfassungsgericht: Das Asylbeweberleistungsgesetz ist teilweise verfassungswidrig
Zurück zum Existenzminimum!
Das Amt für Soziale Dienste hat jahrelang bewusst die Grundrechte von Geflüchteten verletzt.
Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ist auch für Bremen von großer Bedeutung. Das Bremer Sozialressort hat über mehrere Jahre unrechtmäßig zu wenig Geld an Alleinstehende und Alleinerziehende auszahlen lassen, obwohl es um die Verfassungswidrigkeit wusste und andere Optionen hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat damit -erneut- einen Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig verworfen.
Stellungnahme des Flüchtlingsrat Bremen zum Verfahren 1 BvL 3/21 beim Bundesverfassungsgericht
Bei der Einordnung in die Regelbedarfsstufe 2 in § 2 Abs. 4 und § 3a. Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um eine willkürliche Leistungskürzung auf ein verfassungswidrige niedriges Niveau.