Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert

Neue gesetzliche Regelungen beim Arbeitsmarktzugang von Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung

In der Folge des ausgehandelten „Asylkompromisses“ vom 19. September 2014 hat die Bundesregierung den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung geändert. Seit Anfang November 2014 gelten neue Regelungen. Die folgenden Informationen geben nur einen Überblick und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich deshalb im Einzelfall immer auch an Beratungsstelle – zum Beispiel an das Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz *bin* – Teilprojekt AHOI.2 (Link + Flyer: AHOI.2_2015)

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Flüchtlingsrat und Fluchtraum Bremen kritisieren
das Vorhaben, UMF umzuverteilen

Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Deutschland flüchten mussten, sind nach EU-Recht besonders schutzbedürftig.


Trotzdem will Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen mithilfe einer Gesetzesänderung die Möglichkeit schaffen, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) auf andere Bundesländer umzuverteilen. Diesen Antrag will er auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 15.10.2014 stellen.

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