Offener Brief des Flüchtlingsrats an die Sozialsenatorin

Bremen, 26.04.2020

Guten Tag Frau Stahmann!

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben Sie die berechtigten Anliegen und Interessen der Bewohner*innen der Lindenstraße oder deren formulierte Kritik wahlweise verschwiegen, kleingeredet, als unsachlich delegitimiert oder offen abgestritten. All dies verwundert wenig, denn es sind die bekannten Mittel der Macht, sich solcherart über die Bedürfnisse und die Kritik derjenigen hinwegzusetzen, über die sie diese Macht ausübt.

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120 Corona-Infizierte in der Lindenstraße – Die Sozialsenatorin hat diese Situation durch Unterlassung herbeigeführt

Pressemitteilung vom 23.04.2020

Die soeben veröffentlichte PM der Sozialsenatorin ist ein einziger Versuch, von der erschreckenden Tatsache abzulenken, dass mittlerweile 120 Personen in der Lindenstraße als Folge der Politik der Senatorin positiv auf Corona getestet wurden. Das entspricht einer Infektionsrate von mindestens 32% unter den Bewohner*innen – also um ein Vielfaches höher als im Rest von Bremen (0,001%) .

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Kein Mensch braucht die Lindenstraße

Pressemitteilung vom 20.04.2020

Senatorin Stahmann hält weiterhin am unverantwortlichen Betrieb der Massenunterkünfte fest und greift dafür zu einem Gastkommentar im Weser-Kurier. Damit gesteht sie bereits vorab ein, dass ihre nachfolgende Behauptung falsch ist: Die Forderung nach Schließung der Einrichtung kommt nicht von einer kleinen Gruppe, sondern von vielen verschiedenen Bewohner*innen, Mitarbeitenden und solidarischen Personen und Organisationen in der Stadt. Den Betroffenen ist es gelungen, auf ihre desaströse Situation aufmerksam zu machen. Es ist erheblich schwerer geworden, ihren skandalösen und rassistischen Ausschluss aus den Corona-Schutzmaßnahmen stillschweigend zur Normalität zu erklären.

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Lindenstraße: Ein einziger Haushalt?
Staatsanwaltliche Ermittlungen eingestellt

Pressemitteilung vom 20.04.2020

Der Flüchtlingsrat hatte Ende März Strafanzeige erstattet, weil die Unterkunft in der Lindenstraße trotz der Corona-Verfügung vom 23.3. so weitergeführt wird, dass die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden können. Inzwischen hat uns die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass das Verfahren ohne die Aufnahme von Ermittlungen eingestellt wurde.

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