Geplante AnKER-Zentren verletzen
elementare Rechte von Minderjährigen

Anlässlich des Internationalen Kindertages wenden sich Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYL gegen die Errichtung sogenannter AnKER-Einrichtungen. Studien von Verbänden und Organisationen und die Erfahrungen aus der Arbeits- und Beratungspraxis der Flüchtlingsräte zeichnen bundesweit ein klares Bild: Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährden das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzen elementare Rechte von Minderjährigen. Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, ist zu begrüßen. Überzeugen kann der Ansatz allerdings nur, wenn dieser auch diskriminierungsfrei für alle Kinder gilt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.

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G. Daimler-Strasse schließen

Obwohl es in Bremens Unterkünften für Geflüchtete Leerstand und freie Zimmer gibt, leben etwa 70 junge Menschen in Großraumzelten. Gemeint ist die Notunterkunft in der Gottlieb-Daimler-Straße 4, die nun ohne bauliche Veränderungen überraschend zur dritten offiziellen Landesaufnahmeeinrichtung erklärt wurde.

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Chaos um Unterbringung von Minderjährigen

Minderjährige Flüchtlinge wohnen in unzumutbaren Zuständen – Behörden bestreiten Verantwortung

Während die Sozialbehörde gegenüber der Öffentlichkeit immer wieder betont, dass sie sorgfältig prüfe, wo minderjährige Flüchtlinge untergebracht würden und dabei auf die hohen Anforderungen bei Brandschutz, Sicherheit und Hygiene hinweist, entscheidet sie tatsächlich anders: Sie belegt Betten in Hotels und in Landschulheimen außerhalb der Stadt. Und auch die Situation in der überbelegten Erstaufnahme verschlechtert sich zunehmend.

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