Flüchtlingsräte fordern Aufnahme, Familiennachzug und Bleiberecht für Afghan*innen

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL vom 03.09.2021

Auf ihrer diesjährigen Herbstkonferenz haben sich die Flüchtlingsräte der Bundesländer und PRO ASYL mit den geflüchteten und auf der Flucht befindlichen Menschen aus Afghanistan solidarisiert.

Neben der Aufnahme der so genannten Ortskräfte fordern wir die Ermöglichung des Familiennachzugs und das Bleiberecht für die bereits in Deutschland lebenden Afghan*innen.

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Mehrere Wege führen von Kabul nach Bremen – Warum ein Landesaufnahmeprogramm JETZT notwendig ist

Der Flüchtlingsrat Bremen fordert seit letzter Woche nachdrücklich ein Bremisches Landesaufnahmeprogramm für flüchtende afghanische Staatsangehörige, um möglichst schnell bedrohte Afghan*innen aufnehmen zu können. Die Bremer Regierungskoalition hat sich aber bisher nicht darauf geeinigt. Einwände kommen aus dem Innen- und dem Sozialressort. Für diese Einwände gibt es aber keinerlei nachvollziehbaren Argumente.

„Aus dem Innenressort heißt es, ein Landesaufnahmeverfahren würde zu lange dauern – aber das wird nur als sich selbst erfüllende Prophezeihung richtig: Der Innensenator wird selbst zur Verzögerung“, so Nazanin Ghafouri vom Flüchtlingsrat.

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Afghanistan: Bremen muss Bleiberecht und humanitäre Aufnahme ermöglichen!

Den Flüchtlingsrat Bremen erreichen täglich Anfragen von verängstigten und verzweifelten Menschen, deren Familienangehörige sich noch in Afghanistan befinden. Viele davon betreiben seit langem Verfahren zum Familiennachzug, die von den Deutschen Botschaften über Jahre verschleppt wurden. Andere sind wegen ihrer Tätigkeiten oder politischen Aktivitäten hoch gefährdet. Angesichts der sozialen und politischen Katastrophe in Afghanistan fordert der Flüchtlingsrat die Bremer Landesregierung zur sofortigen Vorlage eines Landesaufnahmeprogramms auf, das den von den Taliban bedrohten Menschen Schutz und eine Perspektive bietet. Alle afghanischen Bremer*innen müssen zudem sofort ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.

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Ermittlungsverfahrenwegen wahrheitsgemäßer Angaben – Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln ohne Grundlage gegen binationale Eltern

In Bremen wurden und werden nach Auskunft des Innenressorts und Kenntnis des Flüchtlingsrats strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher sogenannter missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen geführt, obwohl das Bundesverfassungsgericht und das Landgericht Bremen eindeutig entschieden haben, dass das vorgeworfene Verhalten nicht strafbar ist. Eine beurkundete Vaterschaftsanerkennung ist mit allen Rechten und Pflichten wirksam – eine „bloße Scheinvaterschaft“ gibt es gar nicht und ist eine Erfindung der Behörden. Wahrheitsgemäße Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis können überhaupt keine Falschangaben im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sein, so die Gerichte.

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Lindenstraße: 5 Jahre nach Eröffnung Umbau zu Mindeststandards

Fünf Jahre nach der Eröffnung des Gebäudes in der Lindenstraße soll diese so umgebaut werden, dass Mindeststandards der Menschenwürde Berücksichtigung finden. Das kommt viel zu spät und reicht nicht aus.

Es kommt zu spät, da seit der Eröffnung 2016 die Bewohner*innengezwungen waren, in „Kabinen“ zu leben, die so viel Privatsphäre zulassen wie eine Umkleidekabine im Schwimmbad. Fünf Jahre lang – davon eineinhalb Jahre lang während einer durch Aerosole verbreiteten Pandemie – waren und sind bislang die Fenster im Gebäude für die Bewohner*innen nicht zu öffnen.

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Gestorben durch sozialbehördliche Unterlassung – Flüchtlingsrat erinnert an Celal Akan

Vor 26 Jahren, am 26.6.1995, starb Celal Akan in Bremen an einer Erkrankung der Leber. Doch Herr Akan hätte nicht sterben müssen: Er starb, weil das Bremer Sozialressort die Kostenübernahme für die medizinisch notwendige und lebensrettende Operation über 15 Monate lang – bis zu seinem Tod – verweigert hatte.

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