Aufnahmeprogramm Afghanistan: Desaströse Bilanz und nichts dazu gelernt – Bremen verweigert geringverdienenden Geflüchteten aus Afghanistan und Syrien das Grundrecht auf Familie

Ende Dezember hat der Bremer Senat erklärt, dass er ein Aufnahmeprogramm für flüchtende Familienangehörige von afghanischen Bremer*innen auflegen will. Um dies kritisch zu würdigen, lohnt sich ein Blick auf das beendete Aufnahmeprogramm Syrien, über das der Senat heute in der Deputation für Soziales berichtet.

Der Bericht zeigt eine menschenrechtlich desaströse Bilanz. Der Senat hatte das Programm viel zu restriktiv auf 100 Menschen begrenzt. Tatsächlich erhielten aber nur 15 Personen eine Zusage. Der wichtigste Grund ist die obligatorische Verpflichtungserklärung. Abgeben darf diese nur, wer als Alleinstehende*r über mindestens 2.300 € monatliches Nettoeinkommen verfügt – und kann damit auch nur für eine Person bürgen.

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Bremen ordnet Trennung stillender Mutter von ihrem Kind an

Behörde droht einer Mutter die zwangsweise Vollstreckung einer Verteilung nach dem Aufenthaltsgesetz an – ohne die sechsmonatige Tochter

Frau S. ist Anfang des Jahres nach Bremen gekommen und hat eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Im Mai 2021 wurde ihre Tochter in Bremen geboren. Der Vater lebt in Bremen und hat eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die Familie bewohnt zur Zeit zusammen eine kleine Wohnung in Bremen-Nord.

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Forderung aus der Veranstaltung „Bremer Afghan*innen – Wie weiter ?“: Bremer Senat muss sich bewegen!

Etwa 70 Bremer*innen, viele von ihnen afghanische Staatsangehörige mit Verwandten in Gefahr und auf der Flucht, haben sich im DGB-Haus gestern zur Frage „Wie weiter?“ ausgetauscht. Erörtert wurden die aktuelle Situation in Afghanistan, das geplante Bremer Landesaufnahmeprogramm, die Möglichkeit von Asylfolgeanträgen sowie die Teilhabemöglichkeiten und aufenthaltsrechtliche Perspektive in Bremen. Veranstalter*innen waren der Flüchtlingsrat Bremen, das bin-Netzwerk sowie die ver.di Jugend Bremen.

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Trotz überbelegter Übergangswohnheime und Brebau-Skandal: Das Bremer Bauressort blockiert den Umzug von Geflüchteten in Sozialwohnungen

Wohnungsnot und die diskriminierende Praxis der Brebau sind nicht die einzigen Hindernisse für Geflüchtete, in Bremen eine Wohnung beziehen zu können. Während das Bremer Sozialressort wegen der überbelegten Übergangswohnheime nach Möglichkeiten für den Bezug von Wohnungen sucht, stellt sich das Bauressort seit Jahren dagegen quer.

Um eine mit öffentlichen Mitteln gebaute Sozialwohnung beziehen zu dürfen, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt, der die Bedürftigkeit bestätigt. Den vergibt in Bremen das Bauressort. Geflüchtete, die kein oder ein geringes Einkommen haben, sollten diesen „B-Schein“ eigentlich problemlos bekommen können. Das Bauressort aber interpretiert das Wohnungsbauförderungsgesetz falsch und gibt seit Jahren die unsachgemäße Auskunft, Voraussetzung sei „Deutsche Staatsangehörigkeit oder Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr“.

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Verweigert Bremen den Schutz für Afghan*innen ohne Asylstatus?

Bremens Innensenator könnte mit einem Einzeiler erheblich dazu beitragen, dass Hunderte Bremer Afghan*innen einen sicheren Status erhalten. Trotz Aufforderung des Flüchtlingsrates hat er indes bisher nichts unternommen. Doch die Zeit drängt, da am 15.11. eine Frist abläuft.

Etwa 800 Bremer Afghan*innen haben zwar eine befristete Aufenthaltserlaubnis, aber keinen Asylstatus. Bei den meisten wurde der Asylantrag abgelehnt, bevor die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen haben. In großen Teilen Afghanistan sei man vor den Taliban sicher, so die damalige Argumentation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ein Asylfolgeantrag könnte für diese Gruppe nun wegen der veränderten Situation die Anerkennung als Flüchtling bringen und damit einen Status der sicherer, länger befristet und mit mehr Rechten versehen ist.

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