Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan: Bremens afghanische Familien werden weiterhin im Stich gelassen

Das gestern durch das BMI vorgelegte Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan übertrifft in seiner Unzulänglichkeit noch die schlimmsten Erwartungen: Es kommt zu spät, es ist auf die absurd geringe Zahl von 1000 Menschen pro Monat beschränkt, die Aufnahmebedingungen sind bürokratisch, intransparent und restriktiv. Für Bremer Afghan*innen bedeutet es, dass ihre Angehörigen weiterhin dem Terror der Taliban ausgesetzt bleiben .

Besonders problematisch ist es, dass sich das Bundesaufnahmeprogramm ausschließlich auf Menschen bezieht, die sich noch in Afghanistan aufhalten. Schutzsuchende, die sich bereits in umliegende Staaten wie u.a. Pakistan, Iran und Indien geflüchtet haben, werden damit ausgeschlossen.

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Keine Abschiebungen nach Iran – auch nicht auf Umwegen!

Der Flüchtlingsrat Bremen fordert den Senator für Inneres dazu auf, einen Abschiebestopp für in Bremen lebende Iraner*innen zu erlassen. Dieser muss auch für die sog. Dublin-Verfahren gelten. Bremer Iraner*innen müssen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die aktuelle brutale Unterdrückung der Proteste im Iran durch das Regime verdeutlicht, was schon seit langem klar ist: Abschiebungen in den Iran sind lebensgefährlich und menschenrechtlich nicht vertretbar. Bremen muss deshalb einen Abschiebestopp verhängen, wie es andere Bundesländer bereits getan haben.

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Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern die Gleichbehandlung aller Geflüchteten aus der Ukraine

Anlässlich der Innenminister:innenkonferenz vom 1.-3. Juni 2022 in Würzburg fordern PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte sowie viele weitere Organisationen und Initiativen eine bundesweite Regelung, die den Schutz von allen aus der Ukraine geflüchteten Menschen garantiert und einen sofortigen Stopp der Diskriminierung von Drittstaater:innen und Staatenlosen aus der Ukraine.

Seit dem militärischen Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine sind bereits über sechs Millionen Menschen von dort geflohen, größtenteils in die Anrainerstaaten, viele hunderttausend Menschen sind aber auch in die Bundesrepublik geflüchtet.

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Protest und Widerstand gegen verfassungswidrige Leistungskürzungen

Kundgebung vor der Sozialbehörde | 30.03.2022 | 15:00 bis 15:30 | Bahnhofsplatz 29

Seit 2019 zahlen die Sozialämter allen alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Übergangswohnheimen 10 % zu wenig Leistungen nach dem AsylbLG. Die Begründung für die Kürzungen ist diskriminierend, respektlos und falsch.

Das Sozialressort weiß, dass es damit die Verfassung bricht – Leistungen unterhalb des Existenzminimums verletzen die Menschenwürde. Das Sozialressort weiß auch, dass es Handlungsspielraum hat, um die Kürzungen coronabedingt auszusetzen. Es nutzt diese Möglichkeiten aber bisher nicht, sondern kürzt unnachgiebig und ausnahmslos.

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Vorgriffsregelungen zum Koalitionsvertrag: Dringend und sofort notwendig!

Parallel mit mehreren anderen Organisationen fordert der Flüchtlingsrat Bremen den Senator für Inneres dazu auf, im Vorgriff auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages bereits jetzt begünstigende aufenthaltsrechtliche Regelungen zu schaffen.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurden einige Änderungen im Aufenthaltsrecht vereinbart. An dessen zentraler Funktion, im Bundesgebiet lebende Menschen ohne deutschen Pass zu entrechten und auszugrenzen, wird zwar festgehalten. Die Diskriminierung soll aber moderner, flexibler und effizienter werden. Das kann für viele Betroffene Verbesserungen bringen.

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„Mehr Geld für Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften“? Flüchtlingsrat fordert von der Senatorin für Soziales: Taten statt leere Worte!

In einer Pressemitteilung vom 15.02.2022 unter der Überschrift „Mehr Geld für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften“ erweckt die Senatorin für Soziales den Eindruck, sie setze sich beim Bundesverfassungsgericht für höhere Leistungen für Asylsuchende ein. Die tatsächliche Bremer Verwaltungspraxis sieht jedoch völlig anders aus: Sozialressort und Amt für Soziale Dienste blockieren mögliche Verbesserungen. Sogar die eigene Verwaltungsanweisung wird nicht umgesetzt.

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