Bleiberechtsregelung
Laut Presseerklärung der IMK vom 09.12.2011 einigten sich die Innenminister und –senatoren auch in der Frage der Ende des Jahres auslaufenden Bleiberechtsregelung. Diese bedarf keiner Verlängerung, weil die auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom 4.12.2009 erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe in Anwendung des §8 (1) des Aufenthaltsgesetzes verlängert werden, wenn eine günstige Integrationsprognose erstellt werden kann und die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemühen. Innenminister Boris Rhein: „Ich freue mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, diesen Weg für die Menschen zu eröffnen, die in Deutschland seit Jahren integriert sind und hier inzwischen ein zuhause gefunden haben.“