Racial Profiling ist verboten – auch dem Standesamt Bremen

Seit Jahren stellt das Standesamt Bremen Schwarze Eltern anlasslos unter den Generalverdacht, sie würden bei der Geburtsbeurkundung ihres Kindes Falschangaben machen. Das Oberlandesgericht Bremen und das Amtsgericht Bremen haben diese diskriminierende Praxis in einem aktuellen Fall zurückgewiesen. Die Bedeutung dieser gerichtlichen Entscheidungen geht über den Einzelfall hinaus.

Das Standesamt hatte eine vollständige Geburtsurkunde verweigert, obwohl die Eltern ihre Angaben wie gesetzlich vorgesehen mit dem Pass und den eigenen Geburtsurkunden nachgewiesen hatten. Das Standesamt hatte weder konkrete Zweifel an den Angaben der Eltern geäußert, noch Zweifel an der Echtheit der Dokumente vorgebracht, aber dennoch verlangt, die Eltern müssten ihre Identität vor der Eintragung in das Geburtenregister umfangreich überprüfen lassen.

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Erdbebenhelfer:innen in der Türkei und Syrien:
Sechs-Monats-Frist für die Wiedereinreise jetzt abschaffen!

Der Flüchtlingsrat Bremen fordert die Bremer Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich für eine sofortige Änderung des Aufenthaltsgesetzes einzusetzen. Das sieht bisher eine Frist von 6 Monaten vor, innerhalb der in Deutschland lebende Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zurückkehren müssen, wenn sie sich im Ausland aufhalten. Bei Überschreiten der Frist droht der Verlust des Aufenthaltsrechts und die Abschiebung.

Die Chemnitzer Familie Pham/Nguyen ist aktuell trotz eines 36-jährigen Aufenthaltes in Deutschland von der Abschiebung bedroht.

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Noch immer weniger als zu wenig

Anders als das Sozialressort es darstellt, erhalten Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften und der Zentralen Aufnahmestelle in Bremen noch immer verfassungswidrig zu geringe Leistungen.
 

Begleitet von einer Pressemitteilung wird das Sozialressort heute in der Deputation verkünden, alleinstehende Asylsuchende in den Unterkünften erhielten „mehr Geld“. Leider ist vielfach das Gegenteil der Fall.

Das Ressort hat weit über 1.000 Menschen drei Jahre lang verfassungswidrig 10% der ohnehin viel zu niedrigen Leistungen vorenthalten. Handlungsspielraume für einen günstigeren Umgang mit dem verfassungswidrigen Gesetz wurden zuerst geleugnet und später sabotiert.

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Trotz Überlastung der ZASt: Sozialressort erzwingt Wohnverpflichtung

Das Sozialressort zwingt Asylsuchende dazu, in überfüllten und unzureichend ausgestatteten Unterkünften zu wohnen, obwohl vielfach die Unterbringung in privatem Wohnraum möglich wäre.

Asylsuchende werden auf der Grundlage des Asylgesetz einer schikanösen Diskriminierung ausgesetzt: Sie müssen nach ihrer Ankunft zunächst in einer Erstaufnahmestelle wohnen. Dort werden nur Sachleistungen gewährt, mehrere einander fremde Menschen müssen Schlaf- und Sanitärräume teilen. Privatsphäre – für viele Geflüchtete besonders wichtig – ist nicht vorhanden.

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Umsetzung des AsylbLG in Bremen: Verfassungsbruch ist Normalzustand

Das Amt für Soziale Dienste ignoriert einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und zahlt alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften zu wenig Geld aus. 

Am 24. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)bekannt gegeben, dass ein wichtiger Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig ist: Die Sozialämter haben allen alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften die Leistungen nach dem AsylblG um (weitere) 10% gekürzt.

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