Was tun bei Abschiebung?
GEW und Flüchtlingsrat stellen eine Handlungsanleitung für Schulen vor
Pressemitteilungen
Kein Wahlkampf auf Kosten der Flüchtlinge
Kein Wahlkampf auf Kosten der Flüchtlinge
Flüchtlingsräte plädieren für umfassenden Schutz statt Abschiebungspolitik
Keine Kriminalisierung der Seenotrettung!
Hau ab! Gesetz tritt in Kraft
Das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ („Haub ab“-Gesetz) wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt (Link) veröffentlicht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung im Gesetzesblatt, also am 29.07.2017 in Kraft.
Damit gelten verschärfte Regelungen im Umgang mit so genannten „Gefährdern“, ein bis zu 10-tägiger Ausreisegewahrsam, unangekündigte Überraschungsabschiebungen nach mehr als einjährig geduldetem Aufenthalt und verschärfte Residenzpflicht (nach Vorwurf, nicht an der eigenen Abschiebung mitzuwirken), Handy-Durchsuchungen im BAMF, eine verlängerte Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen, eine Prüfregelung bei so genannten missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen, Meldepflichten für Behörden bei Reisen von Flüchtlingen ins Herkunftsland usw.
PRO ASYL, Kirchen, Wohlfahrts- und Fachverbände sowie weitere Organisationen aus der Flüchtlingsarbeit haben sich gegen das Gesetz ausgesprochen. (Eine Übersicht über die Stellungnahmen findet sich im Anschluss.) Die Kritik stieß auf taube Ohren und wurde im Hauruck-Verfahren durchgepeitscht.
Ausgrenzung vom Bildungssystem verstetigt
SCHULE FÜR ALLE statt der Ausgrenzung vom Bildungssystem
Neues Gesetz und Bremer Praxis verhindern Bildungszugang für geflüchete Kinder und Jugendliche
Aufenthaltserlaubnis statt Ausbildungsduldung
Die Flüchtlingsräte verschiedener Bundesländer appellieren an die Landesregierungen, sich für ein Aufenthaltsrecht zur Ausbildung einzusetzen. Auch wir fordern die Bremer Landesregierung auf, Auszubildenen eine konkrete Aufenthaltsperspektive zu verschaffen.