Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in erster Linie Kinder, ihr Schutz und ihre Förderung obliegt der Kinder- und Jugendhilfe. Jede rechtliche Konstruktion, die das in Frage stellt, jede Forderung, die ordnungspolitische Interessen über die Rechte von Kindern stellt, lehnen wir ab. Zunehmend stellen einige Politiker*innen und Journalist*innen Schutzsuchende pauschal als Kriminelle dar und scheuen sich auch nicht, Kindern und Jugendlichen, die allein geflüchtet sind, niedere Beweggründe zu unterstellen. Auch deshalb dreht sich der öffentliche Diskurs immer stärker um eine nur scheinbar notwendige verstärkte Ordnungspolitik. Dass geflüchtete Minderjährige Kinder sind, deshalb besonderen Schutz brauchen und Rechte haben, wird nicht mehr als rechtliche Verpflichtung und gesellschaftsvertragliche Selbstverständlichkeit gesehen, sondern als Minderheitenmeinung diskreditiert. Wir wehren uns dagegen und setzen uns für Fachlichkeit und rechtsbasierte Diskussionen und Entscheidungen ein.
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