Gleiche Rechte beim Schutz vor Corona

Pressemitteilung vom 20.03.2020

Der Flüchtlingsrat Bremen fordert den Senat dazu auf, im Umgang mit der Corona-Krise die Diskriminierung von geflüchteten Menschen zu beenden: Die Erstaufnahmestelle muss evakuiert werden. Die Gemeinschaftsunterkünfte müssen besser ausgestattet werden. Geplante Abschiebungen sind auszusetzen. Duldungen, Aufenthaltserlaunisse, Versicherungskarten und der Bezug sozialer Leistungen müssen ohne Vorsprache verlängert werden.

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Gesundheitsversorgung sicherstellen! Lager auflösen!
Menschen und ihre Rechte schützen!

We’ll Come United, die Landesflüchtlingsräte und die bundesweiten Medibüros/Medinetze

Während Bundes- und Landesregierungen in nahezu allen Lebensbereichen strikte Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung der COVID-19-Epidemie ergreifen, werden Geflüchtete in den Lagern (Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften, sogenannten Ankerzentren) und in der Abschiebehaft sowie Illegalisierte und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz nur unzureichend geschützt. Aufgrund der engen Belegung und der meist gemeinschaftlichen Nutzung von Bädern, Küchen und anderen Flächen sind die in den Sammelunterkünften untergebrachten Menschen besonders gefährdet, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Gleichzeitig haben sie aufgrund mangelnder Informationen, geringerer finanzieller Mittel und oft fehlender sozialer Netzwerke nur wenig Möglichkeit, sich an die gegenwärtige Situation anzupassen.

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Jugendamt lässt Handschellen anlegen

Hand- und Fußfesseln sind keine Jugendhilfe

Pressemitteilung vom 14.01.2020:
Das Jugendamt Bremen greift gegenüber jugendlichen Schutzbedürftigen, die sich einer umstrittenen Verteilungsregel nicht beugen wollen, zu Gewalt. Der Flüchtlingsrat und Fluchtraum Bremen e.V. haben am heutigen Tag einen Offenen Brief an die Senatorin für Soziales, die Sozial-Deputation sowie den Jugendhilfeausschuss geschrieben, damit diese Gewaltanwendung gegen schutzbedürftige Jugendliche sofort gestoppt und das Kindeswohl nicht weiter gefährdet wird.

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Kirchenasyl in Dublinfällen

Informationen und Positionierung des Flüchtlingsrat Bremen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat auf Anweisung des BMI und der IMK im Sommer 2018 beschlossen, zukünftig in bestimmten Fällen des Kirchenasyls in Dublinverfahren eine Überstellungsfrist von 18 Monaten zu behaupten. Nach Ablauf der Überstellungsfrist kann eine Abschiebung innerhalb der EU nicht mehr durchgeführt werden.

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Mujtaba ist frei! Abschiebung gestoppt

Mujtaba A. ist frei!
Abschiebung nach Afghanistan gestoppt.

Nach Protesten und öffentlicher Kritik ist der junge afghanische Staatsangehörige am heutigen Dienstag gegen 12.00 Uhr aus dem Bremer Abschiebegewahrsam entlassen worden. Die Regierung von Niederbayern prüft zur Zeit seine aufenthaltsrechtliche Perspektive.

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