Karlsruhe: AsylbLG ist verfassungswidrig!

„Endlich!“ So äußern sich viele Bremer Flüchtlinge und deren UnterstützerInnen. „Diese Entscheidung ist ein großer Schritt gegen Ausgrenzung und Isolation.“
Die bisherigen Leistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz für Flüchtlinge seien „evident unzureichend“ so die Richter in der Begründung.

Damit endet eine fast zwanzig Jahre andauernde strukturelle Ausgrenzung und gesellschaftliche Isolation von Flüchtlingen.

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Das Bundesverfassungsgericht erklärt am 18.07.2012 das
Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht erklärt am 18.07.2012 das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig!

„Endlich!“ So äußern sich viele Bremer Flüchtlinge und deren UnterstützerInnen. „Diese Entscheidung ist ein großer Schritt gegen Ausgrenzung und Isolation.“
Den gesamten Text finden Sie hier: PM zu AsylbLG

Erniedrigung – die Situation von Flüchtlingen

Das Bundesverfassungsgericht beriet am Weltflüchtlingstag, 20.6.2012, über das AsylbLG und kritisiert die Bundesregierung(en), die seit 1993 die Bezüge von Asylsuchenden nicht erhöht haben. „Ein bisschen hungern, dann gehen die schon wieder“, so der Vizepräsident des BVerfG Kirchhoff, „das könne nicht sein!“

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Flüchtlingsrat Bremen spricht sich entschieden gegen
die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens aus

Flüchtlingsrat Bremen spricht sich entschieden gegen
die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens aus

Innensenator Mäurer hat laut Weser-Kurier vom 13.03.12 öffentlich Überlegungen darüber angestellt, das Widerspruchsverfahren in Bremen abzuschaffen. Der Flüchtlingsrat spricht sich  entschieden gegen eine solche Abschaffung aus. (…)“ Den gesamten Text  finden Sie hier: PM FlüRat 14-03-12

IMK 2011 – Bleiberecht

Bleiberechtsregelung

Laut Presseerklärung der IMK vom 09.12.2011 einigten sich die Innenminister und –senatoren  auch in der Frage der Ende des Jahres auslaufenden Bleiberechtsregelung. Diese bedarf keiner Verlängerung, weil die auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom 4.12.2009 erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe in Anwendung des §8 (1) des Aufenthaltsgesetzes verlängert werden, wenn eine günstige Integrationsprognose erstellt werden kann und die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemühen. Innenminister Boris Rhein: „Ich freue mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, diesen Weg für die Menschen zu eröffnen, die in Deutschland seit Jahren integriert sind und hier inzwischen ein zuhause gefunden haben.“

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