Neue gesetzliche Regelungen beim Arbeitsmarktzugang von Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
In der Folge des ausgehandelten „Asylkompromisses“ vom 19. September 2014 hat die Bundesregierung den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung geändert. Seit Anfang November 2014 gelten neue Regelungen. Die folgenden Informationen geben nur einen Überblick und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich deshalb im Einzelfall immer auch an Beratungsstelle – zum Beispiel an das Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz *bin* – Teilprojekt AHOI.2 (Link + Flyer: AHOI.2_2015)