Nun hat sich das wahrhaftet, was von zivilpolitischer Seite seit langem befürchtet und kritisiert wurde. Der Bundestag hat heute dem Asylpaket II mit großer Mehrheit der Abgeordneten zugestimmt – trotz scharfer Kritik von Fachverbänden, NGOs und Verbänden. Auch der Flüchtlingsrat Bremen lehnt die geplanten Asylrechtsverschärfungen weiterhin ab.
Pressemitteilungen
Asylpaket II: Faire Asylverfahren und Schutz
von Geflüchteten in Gefahr
Neue Aufnahmezentren, Aussetzen des Familiennachzugs und Bagatellisieren von Traumatisierungen, Abschiebung schwer erkrankter Menschen – diese im „Asylpaket II“ geplanten Maßnahmen der Bundesregierung schränken Grund‐ und Menschenrechte von vor Krieg, Verfolgung und struktureller Diskriminierung fliehender Menschen ein und verhindern faire Asylverfahren.
Integrationskonzept unvollständig
Das am 13.1. vorgestellte Integrationskonzept des Bremer Senats benennt mittelfristige Ziele und Maßnahmen der Integration in den Bereichen Sprache, Wohnen, Bildung und Arbeit. Die Neuorganisation der Flüchtlingsaufnahme gehört ebenfalls dazu. Für die Jahre 2016 und 2017 rechnet der Senat mit etwa 12.000 Menschen jährlich, die in Bremen Schutz und Zuflucht suchen. Dafür sollen zukünftig beispielsweise mehr Vorklassen eingerichtet, eine bessere Berufseinstiegsberatung bei den Arbeitsagenturen ermöglicht und der Wohnungsbau stärker voran getrieben werden.
Appell: Keine Zustimmung zu neuerlichen
Asylrechtsverschärfungen!
Mit großer Sorge verfolgt der Flüchtlingsrat Bremen, dass mit immer neuen Verschärfungen der Rechtslage die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Deutschland verschlechtert werden.
Auch der Entwurf des BMI vom 19. November dient nicht, wie euphemistisch behauptet, einer „Beschleunigung von Asylverfahren“, sondern bewirkt einen zusätzlichen Ausschluss der Flüchtlinge von gesellschaftlicher Teilhabe.
Sonderverfahren ohne faktischen Rechtsschutz –
Kritik am Gesetzentwurf
Stellungnahmen zum Gesetzentwurf von Pro Asyl und der BAfF
PRO ASYL hält an seiner Grundkritik am Gesetzentwurf zur „Einführung beschleunigter Asylverfahren“ fest. Auch wenn auf den ersten Blick einige Verschärfungen aus dem Referentenentwurf von Anfang der Woche herausgenommen wurden, ist der Entwurf gemessen an der aktuellen Gesetzeslage ein weitreichender Einschnitt in das Asylrecht.
Sprachliche Erstversorgung statt Schulpflicht
Bremen enthält Flüchtlingen Bildungsangebote vor –
Ihr Recht auf Bildung scheint ausgesetzt
Eine Anfrage der Linksfraktion an den Bremer Senat hat diese Woche besorgniserregende Antworten geliefert: Von Januar bis Ende September 2015 sind 1.460 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) im Land Bremen in Obhut genommen worden, Mitte Oktober diesen Jahres waren aber gerade einmal 600 von ihnen in einem Sprachkurs untergebracht. Nach Schätzungen basierend auf der Senatsantwort haben nur etwa 60 % der Minderjährigen (in Familien) einen Vorkurs-Platz bekommen.