Jugendamt: E-Mail Ablage statt effektivem Rechtsschutz

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Bremen im April festgestellt hatte, dass das Bremer Jugendamt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, indem es Unbegleiteten Minderjährigen keinen effektiven Rechtsschutz bietet, werden in dieser Woche die deshalb anstehenden Veränderungen in der zuständigen Sozialdeputation erläutert.

Die senatorische Behörde hält es offenbar für ausreichend, E-Mails von einer Stelle des Jugendamtes zu einer anderen Stelle des Amtes schicken zu lassen.

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Der Bremer Senat fährt das eigene Landesaufnahmeprogramm Afghanistan gegen die Wand

Seit Ende Juni sind die Zahlen zur Bremer Landesaufnahmeprogramm Afghanistan öffentlich und sie sprechen Bände: Insgesamt wurden für 437 Familienangehörige der afghanische Bremer*innen Anträge gestellt. 401 Personen davon haben durch das Migrationsamt eine Absage erhalten, lediglich 23 Personen haben eine Zustimmung zur Einreise erhalten, die Anträge für 13 Personen sind noch in Bearbeitung.

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Kindeswohl für alle! Gemeinsame Stellungnahme für gute Bedingungen in der Jugendhilfe

Fluchtraum Bremen e. V., der Förderverein Flüchtlingsrat Bremen e. V. und der Bremer Jugendring – Landesarbeitsgemeinschaft der Bremer Jugendverbände e. V. sprechen sich für jugendgerechte Bedingungen in der vorläufigen Inobhutnahme und gegen diskriminierende und gefährdende Praxen der Unterbringung und Versorgung von Minderjährigen aus.

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OVG Bremen: Altersfestsetzungsverfahren gegenüber jungen Geflüchteten ist menschenrechtswidrig

Schnelle ablehnende Entscheidungen, kein wirksamer Rechtsschutz – Dieses alltägliche Vorgehen des Bremer Jugendamtes gegen unbegleitete Minderjährige ist menschenrechtswidrig. Das ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen. Bremens Vorgehen genügt nicht den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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Infos zum Taschengeld | Infos on the cash amount

UMF in der vorläufigen Inobhutnahme – Taschengeld muss nachgezahlt werden

Die Jugendämter Bremen und Bremerhaven haben von 2015 bis Ende Dezember 2023 allen Jugendlichen in Maßnahmen der vorübergehenden Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII rechtswidrig zu wenig Taschengeld gezahlt.

Zum 1.1.2024 ist das Sozialressort einer Forderung des Flüchtlingsrates nachgekommen und be- endet diese Diskriminierung. Die Neuregelung ist zugleich zugleich das Eingeständnis, dass die bisherige Regelung nicht vertretbar war.

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Diskriminierung à la carte: Nein zur Bezahlkarte!

Die geplante Bezahlkarte ist ein menschenrechtswidriges Instrument der Ausgrenzung und Kontrolle. Bremen soll die Karte weder einführen noch unterstützen. Dies fordert der Flüchtlingsrat Bremen gemeinsam mit weiteren Unterzeichner*innen einer Petition vom Bremer Senat.

Es gibt eigentlich keinen Grund, die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem AsylbLG zu diskutieren. Außer leider, dass ihre Einführung bereits beschlossen wurde, ohne dass es dafür eines sachlichen Grunds bedurfte.

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