Handlungsoptionen bei Abschiebungen

Handlungsoptionen für Beschäftigte von Unterkünften

Der Flüchtlingsrat Berlin e.V. hat im Dezember 2017 eine Handreichung „Handlungsoptionen im Fall von Abschiebungen aus Sammelunterkünften. Eine Handreichung für Sozialarbeiter_innen und Betreuer_innen“ herausgegeben. Auch wenn die Ausarbeitung an einzelnen Stellen auf die Berliner Rechtslage eingeht, so haben die generellen Ausführungen doch auch in Niedersachsen Gültigkeit. Die Hinweise des Flüchtlingsrats Berlin verstehen sich als Anregung und Orientierungshilfe. Für Sozialarbeiter_innen und andere Beschäftige in Unterkünften macht es Sinn sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und die eigene Haltung, aber auch die Haltung des Trägers der Einrichtung, zu klären, um im Falle einer Abschiebung vorbereitet und handlungsfähig zu sein.

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Pädagog*innen gegen Abschiebung

Bildung und Bleiberecht
Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichem rechtlichen Status oder Ausweis besuchen hier Kindergärten, Schulen, Jugendhäuser und Wohngruppen. Sie sind Teil unserer Gesellschaft. Wir treten gegen die Abschiebung der Kinder ein. Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung, Unterstützung und Selbstbestimmung. Eine geplante Abschiebung fordert sowohl uns als Pädagog*innen als auch das Umfeld in besonderer Weise heraus.

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Asylrecht darf keine Lotterie sein

„Asylrecht darf keine Lotterie sein.“

Dieser Forderung von Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Fraktion Die Linke stimmen wir vorbehaltlos zu. Ihre Einschätzung fußt auf der von der Bundesregierung  veröffentlichen Anerkennungs- und Schutzquoten Asylsuchender. Im Ergebnis weichen die Quoten für Schutzsuchende aus den gleichen Herkunftsländern von Bundesland zu Bundesland zum Teil deutlich voneinander ab: Demnach lag die Schutzquote von Geflüchteten aus dem Irak in den ersten sechs Monaten dieses Jahres in Bremen bei  96,4 Prozent; in Berlin lag die Quote hingegen bei 50,3 Prozent. (https://www.ulla-jelpke.de/2017/10/asylrecht-darf-keine-lotterie-sein/)

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Fachtag zur geschlossenen Unterbringung

Jugendhilfe hinter Gittern?
Unlängst hat der Senat der Hansestadt Bremen beschlossen, eine geschlossene Einrichtung für Minderjährige im Rahmen der Jugendhilfe zu schaffen. Das Jugendhilfesystem ist überlastet. Die Wohn-, Lebens- und Betreuungssituation für minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern ist beschämend schlecht, die Polizei bildet Sonderkommissionen und die Politik ist bereit in die Grauzonen der Hilfe zur Erziehung vorzustoßen: Mit einem 3-Stufen Konzept auf dem Gelände der JVA Oslebshausen: 1. Stufe geschlossen, 2. Stufe fakultativ geschlossen, 3. Stufe offen. Doch was bedeutet eine geschlossene Unterbringung (GU) ausgerechnet für die Rechtlosesten, die minderjährigen Gefl ohenen ohne Eltern und welche Alternativen könnte es geben? Denn die GU soll ausschließlich auf Jugendliche mit Fluchterfahrung zugeschnitten sein, dabei ist Delinquenz nicht herkunftsspezifisch.

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