Verbote statt Verbesserungen – das neue Gesetz

Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, welches am 24.10.2015 in Kraft getreten ist, regelt unter anderem die Frage der Beschäftigungserlaubnis und damit die Erlaubnis zur betrieblichen Berufsausbildung neu, gleichzeitig wird die Verpflichtung zum Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen verlängert. Beides hat Einfluss auf die Bildungsmöglichkeiten junger Flüchtlinge.
Eine Auswertung des Bundesverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (b umf): hier

Wohnen – Allgemeines

Schutzsuchende Menschen werden in Lagern und Haftzentren ihrer Würde und häufig auch ihrer Rechte beraubt – das Recht auf Privatsphäe in den eigenen vier Wänden scheint für bundesweit für viele unerreichbar. Pro Asyl informiert in der aktuellen Kampagne #nichtmeine Lager über Hintegründe und Zustände nicht nur in Deutschland.

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Neubestimmung des Bleiberechts und
der Aufenthaltsbeendigung

Die zu erwartenden Änderungen des Aufenthaltsgesetzes durch den Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 25.02.2015 hat jetzt die GGUA dankenswerterweise zusammengestellt. Die Darstellung enthält auch den Koalitionsänderungsantrag vom 12.06.2015 und den Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 9.06.2015: AufenthG Stand 03 Juli 2015

Diese finden Sie auch auf der Seite: Materialien

Resümee Unterkünfte

Bis zum Jahresende sollen laut Behördenangaben mindestens weitere 15 Flüchtlingsunterkünfte für 2000 Menschen oder mehr errichtet werden.

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Rückblick: Flüchtlinge setzen Rechte durch

Seit dem März 2013 können Geflüchtete nach der dreimonatigen Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung in private Wohnungen ziehen. Mit dieser Entscheidung des Senats geht ein zwei Jahre dauernder Protest erfolgreich zu Ende, zu dessen Beginn die Wohndauer in den Bremer Flüchtlingsunterkünften noch drei Jahre betrug.

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