Versuchte Abschiebung. Bleiberecht für 21jährigen Rom Leonard aus dem Emsland!

Emsland / Bremerhaven, 2. Dezember 2021.

Ein junger Mann aus dem Emsland – vor 21 Jahren dort geboren und aufgewachsen – soll abgeschoben werden. Seine Eltern flohen Ende der 1990er Jahre aus dem Kosovo. Sie sind Roma. Als Jugendlicher hatte Leonard eine Aufenthaltserlaubnis, seit er 18 ist bekommt er nur noch Duldungen.

Leonard lebt und arbeitet in Bremerhaven, soll aber im benachbarten Landkreis Emsland wohnen. Zuletzt bekam er die Auflage, sich einmal wöchentlich persönlich beim Landkreis Emsland zu melden. Dagegen und gegen die angedrohte Abschiebung legte sein Anwalt Klage ein.

Verwaltungsgericht Berlin: Betreten von Wohnungen und Zimmern von Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss verboten

Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt das Betreten von Wohnungen und Zimmern von Geflüchtetenunterkünften ohne richterlichen Beschluss für rechtwidrig, auch zum Zwecke der Abschiebung. Es gilt das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz). Auslöser der Entscheidung war die Klage eines Betroffenen.

Geflüchtete Frauen und Mädchen nur unzureichend gegen Gewalt geschützt

Ein aktueller Bericht zu Gewalt gegen Frauen macht deutlich: Deutschland hat die Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt. Weibliche Asylsuchende und ihre geschlechtsspezifischen Fluchtgründe werden kaum in den Blick genommen. Das offenbart eine Untersuchung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen.
 
Vor wenigen Wochen kritisierten deutsche Politiker*innen, dass die Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgetreten ist, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Was dabei aus dem Blickfeld gerät: Das Abkommen ist hierzulande zwar in Kraft, die Umsetzung jedoch mangelhaft.

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Rassistische Wohnungsvergabe bei der Bremer Wohnungsbaugesellschaft BREBAU

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), eine gemeinnützige Organisation, die u.a. von Diskriminierung betroffene Menschen gerichtlich unterstützt, sucht Betroffene, die bereit sind, gemeinsam gegen die Diskriminierung bei der Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau zu klagen.

Im Mai 2021 wurde bekannt, dass die Brebau dokumentiert, welche Hautfarbe Wohnungsbewerber*innen haben, ob sie ein Kopftuch tragen, wie integriert sie sind oder wie ihre Sprachkenntnisse sind.

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