Aus Kapazitätsgründen können wir nur selten Meldungen veröffentlichen, die nicht in direktem Zusammenhang mit unseren Schwerpunkten stehen. Umfassende Informationen und Nachrichten im Bereich Flucht und Migration finden Sie z.B. beim Flüchtlingsrat Berlin oder beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Anträge nach §25.5. für Jugendliche

In der taz von heute (23.08.2011) wird nach der Verfahrensweise der noch anhängigen Anträge auf § 25.5. nach dem Erlass vom September 2010 gefragt und die Befürchtung geäußert, diese Anträge werden nun nach §25a geprüft. „Das Innenressort zerstreut diese Befürchtungen. Wenn der Antrag gestellt wurde, bevor das neue Gesetz in Kraft trat, werden auch jetzt noch die alten Bedingungen zu Grunde gelegt“, sagt Sprecher Rainer Gausepohl.

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Wohnungssuche erleichtert

Seit Juli 2011 verzichtet die Wohnungsbaugesellschaft Gewoba nunmehr auf aufenthaltsrechtliche Einschränkungen für Flüchtlinge. „Die Aufenthaltsdauer ist kein Kriterium mehr“, so Ralf Schumann. Dieser Änderung waren Gespräche mit Vertreterinnen der Flüchtlingsinitiativen und eine Demonstration im Mai 2011 voraus gegangen.

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