Taschengeldentzug gegen geflüchtete Minderjährige

Das Bremer Jugendamt zahlt schutzbedürftigen jungen Geflüchteten nur einen Bruchteil des notwendigen Mindestbetrags an Taschengeld

Grundlage ist eine diskriminierende Sonderregelung des Sozialressorts von 2015

Minderjährige, die in Einrichtungen der Jugendhilfe leben, erhalten als Teil der Jugendhilfeleistungen einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung, das „Taschengeld“. Bremen regelt die Gewährung dieses Barbetrags seit 2021 in einer Landesrichtlinie. Sie gilt für alle junge Menschen, die in der Jugendhilfe oder in der Inobhutnahme leben.

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Androhung und Anwendung von Gewalt im Kontext der
vorläufigen Inobhutnahme durch das Jugendamt Bremen

Stellungnahme zum Bericht der Senatorin vom 12.02.2020 an die Deputation für Soziales, Jugend und Integration

Der Flüchtlingsrat Bremen hat im Januar 2020 die Androhung und Anwendung von Gewalt durch das Jugendamt Bremen öffentlich verurteilt und die Kritik ausführlich dargelegt. Am 13.02.2020 legte die Senatorin für Jugend der zuständigen Deputation einen Bericht dazu vor, der die Beibehaltung der kritisierten Praxis rechtfertigen soll.

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Jugendamt lässt Handschellen anlegen

Hand- und Fußfesseln sind keine Jugendhilfe

Pressemitteilung vom 14.01.2020:
Das Jugendamt Bremen greift gegenüber jugendlichen Schutzbedürftigen, die sich einer umstrittenen Verteilungsregel nicht beugen wollen, zu Gewalt. Der Flüchtlingsrat und Fluchtraum Bremen e.V. haben am heutigen Tag einen Offenen Brief an die Senatorin für Soziales, die Sozial-Deputation sowie den Jugendhilfeausschuss geschrieben, damit diese Gewaltanwendung gegen schutzbedürftige Jugendliche sofort gestoppt und das Kindeswohl nicht weiter gefährdet wird.

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