Die Jugendämter Bremen und Bremerhaven haben von 2015 bis Ende Dezember 2023 allen Jugendlichen in Maßnahmen der vorübergehenden Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII rechtswidrig zu wenig Taschengeld gezahlt.
Zum 1.1.2024 kommt das Sozialressort nun einer Forderung des Flüchtlingsrates nach und beendet diese Diskriminierung. Die Neuregelung ist zugleich das Eingeständnis, dass die bisherige Regelung nicht vertretbar war.