Jede*r, hat das gleiche Recht auf Bildung. Sagt zumindest die Bremer Landesverfassung in Art 27. In Absatz 2 dieses Artikels heißt es: „Dieses Recht wird durch öffentliche Einrichtungen gesichert.“
Leider sieht die Realität für Geflüchtete und migrierte junge Menschen in Bremen aber anders aus. Sie werden wiederholt und fortdauernd vom Zugang zu Bildung ausgegrenzt.
Junge Geflüchtete
Jugendhilfe als verlängerter Arm restriktiver Migrationspolitik – Kritik der vorläufigen Inobhutnahme am Beispiel Bremen
Der Flüchtlingsrat Bremen hat die teilweise menschenrechtswidrigen Zustände in der vorläufigen Inobhutnahme gegen Unbegleitete Minderjährige zum Thema des Jugendgerichtstags 2023 gemacht. In der Übersicht über die entrechtende Umsetzung des § 42a SGB 8 in Bremen geht es unter anderem um die Verteilungspraxis, die Androhung und Anwendung von Gewalt gegen UM, um die fiktive Festsetzung des Alters, um Einschränkungen des Rechts auf Bildung, der gesundheitlichen Versorgung, des effektiven Rechtsschutzes und des Taschengelds.
Jugendamt: E-Mail Ablage statt effektivem Rechtsschutz
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Bremen im April festgestellt hatte, dass das Bremer Jugendamt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, indem es Unbegleiteten Minderjährigen keinen effektiven Rechtsschutz bietet, werden in dieser Woche die deshalb anstehenden Veränderungen in der zuständigen Sozialdeputation erläutert.
Die senatorische Behörde hält es offenbar für ausreichend, E-Mails von einer Stelle des Jugendamtes zu einer anderen Stelle des Amtes schicken zu lassen.
Kindeswohl für alle! Gemeinsame Stellungnahme für gute Bedingungen in der Jugendhilfe
Fluchtraum Bremen e. V., der Förderverein Flüchtlingsrat Bremen e. V. und der Bremer Jugendring – Landesarbeitsgemeinschaft der Bremer Jugendverbände e. V. sprechen sich für jugendgerechte Bedingungen in der vorläufigen Inobhutnahme und gegen diskriminierende und gefährdende Praxen der Unterbringung und Versorgung von Minderjährigen aus.
OVG Bremen: Altersfestsetzungsverfahren gegenüber jungen Geflüchteten ist menschenrechtswidrig
Schnelle ablehnende Entscheidungen, kein wirksamer Rechtsschutz – Dieses alltägliche Vorgehen des Bremer Jugendamtes gegen unbegleitete Minderjährige ist menschenrechtswidrig. Das ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen. Bremens Vorgehen genügt nicht den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Infos zum Taschengeld | Infos on the cash amount
UMF in der vorläufigen Inobhutnahme – Taschengeld muss nachgezahlt werden
Die Jugendämter Bremen und Bremerhaven haben von 2015 bis Ende Dezember 2023 allen Jugendlichen in Maßnahmen der vorübergehenden Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII rechtswidrig zu wenig Taschengeld gezahlt.
Zum 1.1.2024 ist das Sozialressort einer Forderung des Flüchtlingsrates nachgekommen und be- endet diese Diskriminierung. Die Neuregelung ist zugleich zugleich das Eingeständnis, dass die bisherige Regelung nicht vertretbar war.