Racial Profiling ist verboten – auch dem Standesamt Bremen

Seit Jahren stellt das Standesamt Bremen Schwarze Eltern anlasslos unter den Generalverdacht, sie würden bei der Geburtsbeurkundung ihres Kindes Falschangaben machen. Das Oberlandesgericht Bremen und das Amtsgericht Bremen haben diese diskriminierende Praxis in einem aktuellen Fall zurückgewiesen. Die Bedeutung dieser gerichtlichen Entscheidungen geht über den Einzelfall hinaus.

Das Standesamt hatte eine vollständige Geburtsurkunde verweigert, obwohl die Eltern ihre Angaben wie gesetzlich vorgesehen mit dem Pass und den eigenen Geburtsurkunden nachgewiesen hatten. Das Standesamt hatte weder konkrete Zweifel an den Angaben der Eltern geäußert, noch Zweifel an der Echtheit der Dokumente vorgebracht, aber dennoch verlangt, die Eltern müssten ihre Identität vor der Eintragung in das Geburtenregister umfangreich überprüfen lassen.

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„Stoppt die Diskriminierung – Geburtsurkunden für alle Kinder!“

Pressemitteilung von Together we are Bremen, 17.09.2020

Kundgebung am Standesamt Bremen-Mitte | Dienstag, 22.09.2020 | 10:00 Uhr | Holler Allee 79

Bremens Standesämter verwehren seit Monaten neugeborenen Kindern und ihren Eltern die Ausstellung einer Geburtsurkunde und damit den Zugang zu fundamentalen Rechten. Die Standesbeamt*innen unterstellen den Müttern pauschal Falschangaben und verlangen absurd weitgehende Nachweise und Angaben. Nahezu alle Frauen werden verdächtigt, sie seien möglicherweise verheiratet. Der imaginäre Ehemann wäre dann der gesetzliche Vater ihres Kindes. Einen konkreten, individuell-begründeten Anhaltspunkt für ihre Verdächtigung liefern die Standesämter dabei nicht – während die von den Frauen vorgelegten Nachweise über ihren Personenstand grundsätzlich angezweifelt werden.

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