Seit Jahren stellt das Standesamt Bremen Schwarze Eltern anlasslos unter den Generalverdacht, sie würden bei der Geburtsbeurkundung ihres Kindes Falschangaben machen. Das Oberlandesgericht Bremen und das Amtsgericht Bremen haben diese diskriminierende Praxis in einem aktuellen Fall zurückgewiesen. Die Bedeutung dieser gerichtlichen Entscheidungen geht über den Einzelfall hinaus.
Das Standesamt hatte eine vollständige Geburtsurkunde verweigert, obwohl die Eltern ihre Angaben wie gesetzlich vorgesehen mit dem Pass und den eigenen Geburtsurkunden nachgewiesen hatten. Das Standesamt hatte weder konkrete Zweifel an den Angaben der Eltern geäußert, noch Zweifel an der Echtheit der Dokumente vorgebracht, aber dennoch verlangt, die Eltern müssten ihre Identität vor der Eintragung in das Geburtenregister umfangreich überprüfen lassen.