Warum wir das Gesetz zum „Chancenaufenthaltsrecht“ ablehnen

Das Gesetz zum sogenannten Chancenaufenthaltsrecht ist seit einigen Wochen in Kraft.

Einige Menschen, die bisher nur eine Duldung haben, werden eine Auf­ent­halts­erlaubnis erhalten. Wir unterstützen Menschen die einen Antrag stellen wollen im Rahmen unserer Möglichkeiten und freuen uns für jede Person, die ein Aufenthalts­recht bekommen kann. Ein Antrag kommt für alle Geduldeten in Frage, die sich am 01.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufgehalten haben.

Informationen des Migrationsamtes Bremen zum neuen § 104c AufenthG finden Sie in den Anhängen.
Das Gesetz lehnen wir ab. Hier sind die Gründe.

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