Nachdem u.a. der Flüchtlingsrat es monatelang öffentlich gefordert hatte, ermöglicht das Sozialressort nun doch eine pandemiebedingte Aussetzung der verfassungswidrigen Leistungskürzungen in § 3a AsylblG.
Die Verwaltungsanweisung ist ein Fortschritt gegenüber der bisherigen völligen Ablehnung des Ressorts, für verfassungskonforme Leistungen zu sorgen. Sie kommt aber zu spät und mit zu vielen Ausschlüssen und Einschränkungen.
AsylbLG abschaffen
Verfassungswidrige Leistungskürzungen im AsylblG:
Bremens Sozialressort tritt weiterhin nach unten
Die bundesweit breite und massive Kritik an den verfassungswidrigen Leistungskürzungen gegen alleinstehende und alleinerziehende Bewohner*innen von Übergangswohnheimen wirkt sich aus. Zahlreiche Sozialgerichte haben sie verworfen, einige Bundesländer und Kommunen setzen sie teilweise oder ganz aus und sogar die Bundesregierung selbst meldete Zweifel an, ob einander fremde Menschen trotz Pandemie dazu gedrängt werden dürfen, wie ein gemeinsamer Haushalt zu wirtschaften. Zuletzt hat Niedersachsen im Januar Ausnahmen von der Regelbedarfseinstufung per Erlass geregelt.
Aufforderung an die Deputation für Soziales –
Keine Leistungskürzungen im
Asylbewerberleistungsgesetz!
An die
Mitglieder der Deputation für Soziales Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Abstand halten oder gemeinsam haushalten? Beides geht nicht!
Keine Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz!
Bremen, 22. Oktober 2020
Abstand halten oder gemeinsam wirtschaften?
Beides geht nicht – Leistungskürzungen stoppen!
Pressemitteilung vom 27.10.2020
Die Sozialämter im Land Bremen kürzen Asylsuchenden und Geduldeten die ohnehin schon zu geringen Leistungen um weitere ca. 10%. Einander fremde Alleinstehende sollen Geld einsparen können, in dem sie trotz Coronapandemie und Abstandsgebot gemeinsam wirtschaften, so die Begründung.
Der Flüchtlingsrat Bremen hat heute das Sozialressort und die Mitglieder der Deputation für Soziales dazu aufgefordert, die Kürzungen wegen der Pandemieeinschränkungen per Weisung auszusetzen.
Karlsruhe: AsylbLG ist verfassungswidrig!
„Endlich!“ So äußern sich viele Bremer Flüchtlinge und deren UnterstützerInnen. „Diese Entscheidung ist ein großer Schritt gegen Ausgrenzung und Isolation.“
Die bisherigen Leistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz für Flüchtlinge seien „evident unzureichend“ so die Richter in der Begründung.
Damit endet eine fast zwanzig Jahre andauernde strukturelle Ausgrenzung und gesellschaftliche Isolation von Flüchtlingen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt am 18.07.2012 das
Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig!
Das Bundesverfassungsgericht erklärt am 18.07.2012 das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig!
„Endlich!“ So äußern sich viele Bremer Flüchtlinge und deren UnterstützerInnen. „Diese Entscheidung ist ein großer Schritt gegen Ausgrenzung und Isolation.“
Den gesamten Text finden Sie hier: PM zu AsylbLG