Bei der Einordnung in die Regelbedarfsstufe 2 in § 2 Abs. 4 und § 3a. Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um eine willkürliche Leistungskürzung auf ein verfassungswidrige niedriges Niveau.
AsylbLG abschaffen
Protest und Widerstand gegen verfassungswidrige Leistungskürzungen
Kundgebung vor der Sozialbehörde | 30.03.2022 | 15:00 bis 15:30 | Bahnhofsplatz 29
Seit 2019 zahlen die Sozialämter allen alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner*innen von Übergangswohnheimen 10 % zu wenig Leistungen nach dem AsylbLG. Die Begründung für die Kürzungen ist diskriminierend, respektlos und falsch.
Das Sozialressort weiß, dass es damit die Verfassung bricht – Leistungen unterhalb des Existenzminimums verletzen die Menschenwürde. Das Sozialressort weiß auch, dass es Handlungsspielraum hat, um die Kürzungen coronabedingt auszusetzen. Es nutzt diese Möglichkeiten aber bisher nicht, sondern kürzt unnachgiebig und ausnahmslos.
Pay – Zurück zum Existenzminimum | Kundgebung & Infoveranstaltung
30. März
Du lebst in einem Asylheim und bekommst Geld vom Sozialamt? Du bist alleinstehend oder alleinerziehend?
Dann zahlt dir das Amt 10% weniger Geld als dir zusteht. Wir unterstützen dich solidarisch dabei, dagegen vorzugehen.
Komm zu unserer Infoveranstaltung! Du kannst dort anschließend mit unserer Unterstützung gegen diese Kürzung einen Widerspruch einlegen. Bring deinen aktuellen Bescheid vom Sozialamt mit. Wir sehen uns!
„Mehr Geld für Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften“? Flüchtlingsrat fordert von der Senatorin für Soziales: Taten statt leere Worte!
In einer Pressemitteilung vom 15.02.2022 unter der Überschrift „Mehr Geld für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften“ erweckt die Senatorin für Soziales den Eindruck, sie setze sich beim Bundesverfassungsgericht für höhere Leistungen für Asylsuchende ein. Die tatsächliche Bremer Verwaltungspraxis sieht jedoch völlig anders aus: Sozialressort und Amt für Soziale Dienste blockieren mögliche Verbesserungen. Sogar die eigene Verwaltungsanweisung wird nicht umgesetzt.
Gestorben durch sozialbehördliche Unterlassung – Flüchtlingsrat erinnert an Celal Akan
Vor 26 Jahren, am 26.6.1995, starb Celal Akan in Bremen an einer Erkrankung der Leber. Doch Herr Akan hätte nicht sterben müssen: Er starb, weil das Bremer Sozialressort die Kostenübernahme für die medizinisch notwendige und lebensrettende Operation über 15 Monate lang – bis zu seinem Tod – verweigert hatte.
Pay: Zurück zum Existenzminimum – It‘s your right!
Weniger als zu wenig vom Sozialamt? Fordern Sie Ihr Recht!
Dieses Info ist für Sie, wenn Sie