Pressemitteilung vom 11.11.2020
Seit dem 10.11.20 ist öffentlich bekannt, dass eine Whistleblower-Person aus der Ermittlungsgruppe bereits im Sommer 2020 angezeigt hatte, dass die Bremer Staatsanwaltschaft im vermeintlichen „Bremer BAMF-Skandal“ voreingenommen ermittelt und entlastende Beweise unterdrückt habe. Dafür liegen zwar noch keine Nachweise vor, aber die Aussagen erscheinen im Kontext sehr plausibel – ganz im Gegensatz zu den haltlosen und inzwischen widerlegten öffentlichen Vorwürfe gegen die frühere Behördenleiterin sowie gegen Geflüchtete und ihre Anwälte.