Informationen und Richtigstellungen zum versuchten Bruch des Kirchenasyls in Bremen

Polizei und Migrationsamt haben Anfang Dezember 2024 im Auftrag des Innensenators versucht, das Bremer Kirchenasyl zu brechen. Dabei wurden von Innensenator Mäurer und inzwischen auch Bürgermeister Bovenschulte mehrfach irreführende und falsche Behauptungen aufgestellt. Wir dokumentieren und kommentieren dies hier.

Dieser Text wurde am 6.12. erstellt und seitdem mehrfach ergänzt.

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Kundgebung „Hände weg vom Kirchenasyl – Ayub bleibt!“

Sonntag, 08. Dezember  |  Beginn: 11:30 Uhr

Zionsgemeinde Kornstraße 31  | Kundgebungsort: Leibnizplatz 12:00 Uhr

In Folge der Verhinderung der Abschiebung von Ayub I. und dem versuchten historischen Bruch des Kirchenasyls ruft der Flüchtlingsrat Bremen zu einer Kundgebung am Sonntag um 12:00 Uhr am Leibnitzplatz in der Neustadt auf.

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Senat versucht das Kirchenasyl in Bremen zu brechen

Das Migrationsamt Bremen hat angekündigt eine Person abzuschieben, obwohl diese sich unter dem Schutz einer Bremer Kirchengemeinde im Kirchenasyl befindet. In der vergangenen Nacht wurde ein erster Abschiebeversuch abgebrochen, nachdem die Polizei in der Kirche auf hunderte Unterstützer*innen des Kirchenasyls von Ayub I. traf.

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Wer hat das Recht auf Bildung?

Jede*r, hat das gleiche Recht auf Bildung. Sagt zumindest die Bremer Landesverfassung in Art 27. In Absatz 2 dieses Artikels heißt es: „Dieses Recht wird durch öffentliche Einrichtungen gesichert.“

Leider sieht die Realität für Geflüchtete und migrierte junge Menschen in Bremen aber anders aus. Sie werden wiederholt und fortdauernd vom Zugang zu Bildung ausgegrenzt.

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