Handlungsoptionen bei Abschiebungen

Handlungsoptionen für Beschäftigte von Unterkünften

Der Flüchtlingsrat Berlin e.V. hat im Dezember 2017 eine Handreichung „Handlungsoptionen im Fall von Abschiebungen aus Sammelunterkünften. Eine Handreichung für Sozialarbeiter_innen und Betreuer_innen“ herausgegeben. Auch wenn die Ausarbeitung an einzelnen Stellen auf die Berliner Rechtslage eingeht, so haben die generellen Ausführungen doch auch in Niedersachsen Gültigkeit. Die Hinweise des Flüchtlingsrats Berlin verstehen sich als Anregung und Orientierungshilfe. Für Sozialarbeiter_innen und andere Beschäftige in Unterkünften macht es Sinn sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und die eigene Haltung, aber auch die Haltung des Trägers der Einrichtung, zu klären, um im Falle einer Abschiebung vorbereitet und handlungsfähig zu sein.

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Leitfaden Abschiebungen aus Schulen

Abschiebungen aus Schulen

Die Verunsicherung bei den Schulleitungen und den Lehrkräften über ihren Handlungsspielraum bei einer drohenden Abschiebung eines Schülers/einer Schülerin aus dem Unterricht ist groß. Grundsätzlich gilt: Achten Sie möglichst frühzeitig auf den Aufenthaltsstatus des geflüchteten Kindes/Jugendlichen. Da Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, kann die Polizei auch unangekündigt in der Schule erscheinen. Was können Sie in dieser Situation tun, wenn Sie die Abschiebung verhindern bzw. nicht unterstützen wollen? Zusammen mit der GEW haben wir einen Handlungsleitfaden (Flyer) erstellt, der Hinweise und weiterführende Informationen vermittelt, um die eigenen Handlungsmöglichkeiten abschätzen zu können.

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