Erdbebenhelfer:innen in der Türkei und Syrien:
Sechs-Monats-Frist für die Wiedereinreise jetzt abschaffen!

Der Flüchtlingsrat Bremen fordert die Bremer Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich für eine sofortige Änderung des Aufenthaltsgesetzes einzusetzen. Das sieht bisher eine Frist von 6 Monaten vor, innerhalb der in Deutschland lebende Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zurückkehren müssen, wenn sie sich im Ausland aufhalten. Bei Überschreiten der Frist droht der Verlust des Aufenthaltsrechts und die Abschiebung.

Die Chemnitzer Familie Pham/Nguyen ist aktuell trotz eines 36-jährigen Aufenthaltes in Deutschland von der Abschiebung bedroht.

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Positionspapier Pflichtbeiordnung von Anwält:innen in der Abschiebungshaft

Einführung der Pflichtbeiordnung von Anwält:innen in der Abschiebungshaft

Zusammenfassung
In der Abschiebungshaft wird einer Person die Freiheit entzogen, ohne dass sie eine Straftat begangen hat. Die Haft sichert lediglich die Abschiebung, also den Vollzug eines Verwaltungsaktes. Mit diesem Freiheitsentzug wird massiv in die Grundrechte der betroffenen Person eingegriffen; in unserem Rechtsstaat werden deshalb an einen Haftbeschluss hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt. Diesen Anforderungen wird die Praxis in der Abschiebungshaft häufig nicht gerecht; valide Schätzungen gehen von rund 50 % fehlerhaften Inhaftierungen aus. Weiter lesen

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Vorgriffsregelungen zum Koalitionsvertrag: Dringend und sofort notwendig!

Parallel mit mehreren anderen Organisationen fordert der Flüchtlingsrat Bremen den Senator für Inneres dazu auf, im Vorgriff auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages bereits jetzt begünstigende aufenthaltsrechtliche Regelungen zu schaffen.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurden einige Änderungen im Aufenthaltsrecht vereinbart. An dessen zentraler Funktion, im Bundesgebiet lebende Menschen ohne deutschen Pass zu entrechten und auszugrenzen, wird zwar festgehalten. Die Diskriminierung soll aber moderner, flexibler und effizienter werden. Das kann für viele Betroffene Verbesserungen bringen.

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Pressemitteilung: 2300 Unterschriften für Bleiberecht – Fluchtraum Bremen e.V. übergibt Petition an Sozialbehörde

Dienstag, 11.01.2022 | 15 Uhr | Sozialbehörde Bahnhofsplatz 29

Über 2300 Bremerinnen und Bremer haben sich für ein Bleiberecht der ca. 40 jungen Geflüchteten in Bremen ausgesprochen und die Petition „Hiergeblieben Bleiberecht statt Umverteilung“ von Fluchtraum Bremen e.V. unterschrieben. Mit der Petition fordern die Unterzeichner:innen die Innen und Sozialbehörde auf, von der Umverteilung der jungen Geflüchteten aufgrund der massiven psychischen Probleme und langen Aufenthaltszeiten in Bremen abzusehen. Die ehrenamtlichen und professionellen Unterstützungsstrukturen fühlen sich von den Behörden alleine gelassen. Am Dienstag werden Vertreter:innen von Fluchtraum Bremen e.V. die Petition zusammen mit den Betroffenen und Unterstützer:innen an die Sozialbehörde übergeben. Sozialsenatorin Anja Stahmann hat es bisher  abgelehnt, die 2300 Unterschriften entgegenzunehmen. Ob dies so bleibt, ist abzuwarten.

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Übergabe der Petition „Hiergeblieben – Bleiberecht statt Umverteilung“ an die Sozialbehörde

Dienstag, 11.01.2022 um 15 Uhr vor der Sozialbehörde. Bahnhofsplatz 29

Für den 11.01. kündigt Fluchtraum Bremen e.V. die Übergabe der Petition „Hiergeblieben – Bleiberecht statt Umverteilung“ an die Sozialbehörde an und lädt alle solidarischen Personen öffentlich dazu ein, an der Übergabe teilzunehmen.

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