Bundesverfassungsgericht: Das Asylbeweberleistungsgesetz ist teilweise verfassungswidrig

Zurück zum Existenzminimum!
Das Amt für Soziale Dienste hat jahrelang bewusst die Grundrechte von Geflüchteten verletzt.

Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ist auch für Bremen von großer Bedeutung. Das Bremer Sozialressort hat über mehrere Jahre unrechtmäßig zu wenig Geld an Alleinstehende und Alleinerziehende auszahlen lassen, obwohl es um die Verfassungswidrigkeit wusste und andere Optionen hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat damit -erneut- einen Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig verworfen.

Verwunderlich ist daran einzig, dass es so lange gedauert hat. Bundestag und Bundesrat hatten 2019 neue Regelbedarfsstufen erfunden, die 10% weniger Leistungen vorsehen als die ohnehin schon unter dem Existenzminimum liegenden Regelleistungen. Betroffen sind alleinstehende und alleinerziehende Bewohner:innen von Gemeinschaftsunterkünften. Diese würden als „Schicksalsgemeinschaft“ Kosten sparen, lautete die menschenverachtend zynische und nun vom Gericht verworfene Begründung. (Stellungnahme des Flüchtlingsrat Bremen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht). Politiker:innen aller Regierungsparteien seit 1993 wollen offenbar die Menschenwürde von Asylsuchenden und Geduldeten nicht respektieren. Dieses Problem besteht auch in Bremen. Das zuständige Sozialressort hatte zunächst die Möglichkeit einer abmildernden Verwaltungsanweisung
geleugnet
. Im Februar 2021 kam diese dann doch, aber so restriktiv und kompliziert, dass bisher niemand davon profitiert hat.

Senatorin Stahmann erklärte schließlich Anfang 2022 selbst öffentlich, das Gesetz sei verfassungswidrig, ließ die grundrechtswidrige Leistungskürzung aber dennoch weiter unnachgiebig durchsetzen. Der Flüchtlingsrat hat bislang mehr als 150 Menschen darin unterstützt, Widerspruch einzulegen (Kampagne „Zurück zum Existenzminimum). Bis heute hat das Amt für Soziale Dienste keinen einzigen positiv entschieden.

Der heutige Beschluss des BVerfG bezieht sich nur auf § 2 AsylbLG, also auf Menschen die schon mindestens 18 Monate in Deutschland leben. Ihnen müssen nun sofort die regulären Leistungen ohne den verfassungswidrigen Abzug gezahlt werden. Die Sachlage ist jedoch für die übrigen alleinstehenden und alleinerziehenden Bewohner:innen von Gemeinschaftsunterkünften gleich. Wir gehen von mindestens 1.000 Betroffenen in Bremen aus. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch für sie eine vergleichbare Entscheidung getroffen wird. Der Flüchtlingsrat rät Betroffenen dazu, Widerspruch einzulegen und wird dabei weiterhin unterstützen.

„Zu lange wurden die Grundrechte von asylsuchenden Menschen mit Hilfe des AsylblG mit Füßen getreten. Es muss ersatzlos abgeschafft werden,“ kommentiert Holger Dieckmann vom Flüchtlingsrat Bremen.“ Bremens Regierung muss nun die Entscheidung des BVerfG sofort umsetzen. Darüber hinaus muss das Sozialressort dem Lippenbekenntnis Taten folgen lassen und endlich allen Leistungsberechtigten das Existenzminimum auszahlen!

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