Das Bremer Gesundheitsamt empfiehlt in der aktuellen Studie (2011) von Felicitas Jung die „Reduzierung der Pflichtzeiten in Gemeinschaftsunterkünften“ für Asylsuchende.
Die gesamte Lebenssituation von Asylsuchenden und Flüchtlingen fördere ihre Gesundheit nicht, heisst es, sondern gefährde (noch) vorhandene Ressourcen. „Unter humanitären und unter gesundheitserhaltenden Gesichtspunkten sollten gesetzliche und politische Spielräume zur Verbesserung ihrer Lebenssituation auch über die direkte Versorgung von körperlichen Krankheiten hinaus stärker als bislang genutzt werden. Gesellschaftspolitische Diskussionen wie um die Rechtmäßigkeit der Begrenzung finanzieller Leistungen für Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder die Aufhebung der Residenzpflicht können die Lage von Asylsuchenden eben so entspannen, wie die Reduzierung der Pflichtzeiten in Gemeinschaftsunterkünften, wie dies in Bremen gerade verabschiedet wurde. Grundsätzlich hilfreich wäre eine gesellschaftliche Haltung, dass Asylsuchende ihrem gesundheitlichen Bedarf entsprechend zu versorgen sind, und dass das Asylverfahren nicht überwiegend als Abschreckungsverfahren zu gestalten ist.“
Hier finden Sie den aktuellen Bericht
Generell erhalten Flüchtlinge mit Berechtigung nach §§ 4/6 AsylbLG in Bremen seit 2005 eine Chipkarte der AOK (vereinbarung aok). Es gibt einige Leistungsvorbehalte, bei denen das Sozialamt entscheidet: für Psychotherapien Begutachtung durch vom Senat beauftragten Klinikarzt, Begutachtung Amtsarzt für DMP, Begutachtung Amtsarzt für Zahnersatz, keine Begutachtung für stationäre Krhs-Behandlungen (fachliche weisung §4). Weitere Details dazu hier und beim Gesundheitsamt Bremen.