Abschiebungen und Sonderlager für die einen, mehr Teilhabe für andere. Bremer CDU schwört sich auf de Maizière-Kurs ein.
Im heute veröffentlichten Positionspapier fordert die Bremer CDU Rechtsverschärfungen, die bestimmte Flüchtlinge von jeder gesellschaftlichen Teilhabe systematisch ausgrenzen und auf Einweisung in Sammellager nach bayrischem Vorbild ohne jedes Bargeld setzen.
Gleichzeitig sollen Abschiebungen insbesondere für Geduldete forciert und nicht mehr angekündigt werden. Die gleichzeitig von der CDU geforderten Verbesserungen der Teilhabe und der Lebenssituation von Geflüchteten beschränken sich allein auf Asylsuchende mit größerer Bleibeperspektive.
„Maßnahmen zur Integration, arbeitspolitische Chancen und menschenwürdige Unterbringung darf nicht vom Herkunftsland abhängig gemacht werden.“ (Flüchtlingsrat Bremen)
Ausgegrenzt werden sollen z.B. jene Menschen, die nach „Herkunftsländern“ selektiert und pauschal als „Menschen mit niedriger Bleibeperspektive“ geclustert werden sollen. Clustern heißt, das individuelle Asylrecht wird nahezu ausgehebelt, wenn Asylanträge nur oberflächlich geprüft werden und Flüchtlinge kaum mehr eine Chance haben, Beratung und Rechtsmittel zu nutzen.
Ein Vorgehen, das Opfer von gewalttätigen Übergriffen durch Polizei und Sondereinheiten (Mazedonien) oder von struktureller, tradierter Diskriminierung (Kosovo) verhöhnt. Gerade der Kosovo, wo noch mehrere hundert deutsche Soldaten stationiert sind, um Sicherheit zu gewährleisten, darf nicht per Gesetz als „sicher“ erklärt werden.
Diese Haltung folgt dem Nützlichkeitsprinzip der Bundesregierung, geflüchtete Menschen in zwei Klassen aufzuteilen. Vorgeblich in Sorge um die Lebenssituation der Menschen, versuchen sie scheinbar den Druck auf die SPD zu erhöhen, dem ähnlich ausgerichteten Gesetzentwurf beim Flüchtlingsgipfel am Donnerstag in Berlin zuzustimmen. Die Große Koalition in Berlin will außerdem Flüchtlinge, die z.B. in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben oder in einen anderen EU-Staat verteilt worden sind, vom Existenzminimum ausschließen. Das ist verfassungsrechtlich äußert bedenklich, da das Bundesverfassungsgericht 2012 feststellte, dass auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht beeinträchtige.1
„Insgesamt ist diese Abschreckungspolitik populistisch und verschwendet dringend notwendige Ressourcen.“ (Flüchtlingsrat Bremen)
Wie weit entfernt die CDU von der Lebenswirklichkeit der geflüchteten Menschen ist, zeigt die Forderung nach verbilligtem ÖPNV. Dieser ist bereits seit 2010 möglich. Aktuell kostet das sogenannte „Stadtticket“ knapp 30 €.
Paradox wird es vor allem, wenn von Integrationschancen und Arbeitsmarktperspektiven für Kinder und Jugendliche gesprochen wird und zugleich der ausstehende Gesetzentwurf protgiert wird, der massive Verschärfungen enthält, welche zu Bildungsverboten bei jungen Flüchtlingen und einer Kindeswohlgefährdung durch Dauerkasernierung führen könnte. Eine Stellungnahme dazu des Bundesverband UMF (BUMF) finden Sie hier.
Presse – Das gesamte Papier der CDU findet sich hier.
1 „Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, … können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen.“