Bremen wird gem. entsprechendem Senatsbeschluss eine Bundesratsinitiative zur Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG in das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützen.
Wie die senatorische Behörde am 04. Juli mitteilt, werden bis zu einer gesetzlichen Regelung bzw. auf Bundesebene zu treffenden Vorabregelungen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG in Bremen freiwillig zugänglich gemacht.
Für die in der Stadtgemeinde Bremen wohnhaften EmpfängerInnen von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG können Anträge bei den jeweiligen regionalen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Bremen gestellt werden.