Nach Schleswig-Holstein und Hamburg hat heute auch der Bremer Senat die jahrelange „zusätzliche Härte“ (Innenbehörde) der Residenzpflicht erkannt und endlich gelockert.
Asylsuchende und Geduldete sollen sich zukünftig vorübergehend außerhalb des Stadtgebietes bzw. des Bundeslandes Bremen aufhalten können, um „Erwerbsmöglichkeiten außerhalb Bremens wahrnehmen oder Verwandte und Freunde im Bundesgebiet besuchen“ zu können.
Insbesondere für Menschen mit „Duldungen“ wird damit der bisherige faktische Auschluss von außerbremischen (Aus)Bildungs- oder Jobangeboten aufgehoben.
Die Verlassenserlaubnis durch den ab 19.02.14 gültigen Erlass ( e14-02-01-Lockerung-Residenzpflicht ) werde auch ohne Antrag automatisch beim nächsten Vorsprachetermin geprüft und entschieden. Wer aktuell plane, Verwandte in anderen Bundesländern besuchen zu wollen, sollte sich bei den Ausländerbehörden melden.
In jedem Fall ist es wichtig, bei Verlängerungen oder Erteilungen von „Duldungen“ darauf hinzuweisen, dass ab sofort der folgende, neue Passus vermerkt wird:
„Der Aufenthalt ist räumlich beschränkt auf das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen. Dem Inhaber dieser Bescheinigung wird erlaubt, dessen Geltungsbereich vorübergehend zu verlassen.“