Wir haben am 15. November auf dem Fachtag „Schule für alle“ mit fast 100 Fachkräften und Interessierten die momentane Situation für junge Geflüchtete analysiert. Eine Vertreterin der Stadtteilschule Bergedorf hat im Sinne eines Best-practice Beispiels aus Hamburg berichtet, eine Vertreterin der Universität Bremen hat die dortige Lehr- und Lernwerkstatt vorgestellt und wir haben uns in vier Workshops vertiefend ausgetauscht und Forderungen erarbeitet.
Beim Zugang zur Schulbildung für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind derzeit in Bremen drei Kernprobleme zu beobachten:
- Die Beschulung nicht mehr allgemeinschulpflichtiger Personen,
- Verzögerungen bei der Einschulung schulpflichtiger Kinder
- Großunterkünfte als Lernumfeld.
Hintergrund: In Bremen leben derzeit 4.000 Personen in 43 Flüchtlingsunterkünften (inkl. der Erstaufnahme). Es gibt 109 Vorkurse, die alle voll besetzt sind. Es existieren Wartelisten insbesondere für die Jahrgänge 7 und 8 und es gibt Beschulungsprogramme bei privaten Trägern. Laut Bildungsbehörde werden mind. 100 schulpflichtige Kinder in Notunterkünften bzw. der ZAst „beschult“. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig und sofort einzustellen.
Daraus resultieren folgende Forderungen:
- Es müssen unverzüglich ausreichende Regelschulplätze für neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden und dafür geeignete strukturelle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.
- Die Umsetzung der Schulpflicht bzw. des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung ab dem ersten Tag, spätestens zwei Wochen nach Ankunft. Voraussetzung hierfür ist ein zügiges Ankommen von Neueinreisenden in Kommunen und Bezirke.
- Der Zugang zu Bildungsangeboten muss passend zum Lern- und Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie ihren sonstigen Voraussetzungen gewährleistet werden.
- Junge Menschen bis 27 Jahre brauchen flächendeckend und systematisch die Möglichkeit schulische Bildung und Abschlüsse nachzuholen – etwa über die Erweiterung der (Berufs-)Schulpflicht.
- Die Bildungsförderung (BAföG und BAB) muss für alle Jugendliche und junge erwachsene Geflüchtete geöffnet werden.
In den Workshops wurde zusätzlich zu den o.g. Kernproblemen ferner zu den Themen „Solidarische Schule“ und „Rassismus im (Schul)Alltag“ gearbeitet. Daraus entstanden folgende weitergehende Forderungen:
- Auch Schüler*innen ohne Papiere haben einen Bildungsanspruch/ das Recht auf Schule
- Häufiger die Möglichkeit nutzen, Lehrmaterialien auf Rassismus „prüfen“ und sich dafür einsetzen, dass z.B. Bilder oder Texte ausgetauscht werden.
- Exklusion auch in Bezug auf die psychosoziale Situation der jungen Menschen vermeiden
- Ziel muss sein, die Ressourcen zu stärken und Selbstermächtigung zu ermöglichen
- Berufsbildungsreife muss Ausbildungsfähigkeit garantieren
- Recht auf eine Qualifizierte Berufsbildungsreife für alle (dafür ist mindestens ein drittes Schuljahr erforderlich)
- Keine Abschiebung während der Vorbereitung auf eine Ausbildung
- Zeitlich flexibles außerschulisches Angebot zur Erlangung der Ausbildungsfähigkeit
Abschließend haben alle Teilnehmenden versichert, das Angebot der Vernetzung und Vertiefung der Diskussion um die Situation Schule in Anspruch zu nehmen.