Beschlüsse zum Bleiberecht (10.11.11)

In der gestrigen 8. Sitzung vom 10. November 2011 hat die Bürgerschaft (Landtag) folgende Beschlüsse gefasst, die statt klare Regelungen zu schaffen wieder nur unverbindlich auf Ermessensspielräume setzen:

Eine wirksame Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 9. November 2011 (Drucksache 18/113)
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, weiterhin die
Ermessensspielräume Bremens zum Abbau der verbliebenen Kettenduldungen mit dem Ziel auszuschöpfen, einen vollständigen Verzicht auf Kettenduldungen zu erreichen. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auch weiterhin für eine wirksame und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz einzusetzen, die unter anderem
a. eine deutliche Senkung des Betrags zur eigenständigen Sicherung des
Lebensunterhaltes vorsieht und
b. insbesondere Personen in hohem Alter, mit körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheiten einbezieht.

Weiterhin fordert die Bürgerschaft (Landtag) den Senat auf, dass Bremen sich in der Innenministerkonferenz im Dezember 2011 für eine Übergangslösung für diejenigen einsetzt, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe haben und die Voraussetzungen zum 1. Januar 2012 nicht erfüllen.
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, der Deputation für Inneres und Sport binnen drei Monaten nach Beschlussfassung über seine Bemühungen zu berichten. (www.buergerschaft-bremen.de)

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