Nach einem Beschluss des Landgerichtes Bremen von 28.06.2021 stellt die Bezeichnung von Polizeibeamten als „Rassisten“ anläßlich eines konkreten Einsatzes weder eine Beleidigung noch eine Schmähkritik noch eine Verletzung der Menschenwürde dar, sondern ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.