Asylverfahren – Allgemeines

Wie funktioniert das Asylverfahren? Welche Rechte haben Asylsuchende in Deutschland? Wie werden sie untergebracht und versorgt? Selbst diese einfachen Fragen verlangen komplexe Antworten. Pro Asyl hat hier einige Informationen aufbereitet: thema/asyl-in-deutschland.

Wir haben auf dieser Seite nun eine Auswahl an Links zu Handreichungen mit Basisinformationen über das Asylverfahren in Deutschland  – zum Teil mit Sprachoptionen – zusammengestellt.

Bitte beachten sie, dass diese Informationen keine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Asyl- und Ausländerrecht ersetzt.

Leitfaden zum Asylverfahren

Der Leitfaden des Flüchtlingsrats Niedersachsen (Stand: 19.12.2016) stellt das Asylverfahren sowie die aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Flüchtlingen je nach Status verständlich und zusammenhängend dar. Diesen Leitfaden finden Sie hier. Die Anhörung ist für den Ausgang eines Asylverfahrens häufig von entscheidender Bedeutung. Anhand der vorgetragenen Umstände und persönlichen Gründe für die Flucht, wird über den Asylantrag in Deutschland entschieden. Die mehrsprachigen Informationsblätter des Informationsverbund Asyl& Migration (Stand Dezember 2016) geben wichtige Hinweise darauf, was bei der Anhörung zu beachten ist. Daneben enthalten sie kurze Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine ausführliche Broschüre über das Asylverfahren zusammengestellt (Stand 2016): Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater

Was können Sie tun?

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, das Vorgehen im konkreten Einzelfall möglichst schon im Vorfeld der Anhörung mit einer Flüchtlingsberatungsstelle oder einem/einer auf das Asylrecht spezialisierten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu besprechen. Für den Fall, dass Sie als Beistand an der Anhörung teilnehmen, empfehlen wir das Merkblatt für Beistände des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg (Stand 2017) zur Vorbereitung.  

Hinweis:

Sofern der/die Asylsuchende anwaltlich vertreten wird bzw. eine Beratungsstelle den konkreten Fall im Asylverfahren unterstützt und begleitetet, bitte unbedingt vorher mit dieser/diesem Kontakt aufnehmen und das konkrete Vorgehen absprechen. Bei einer anwaltlichen Vertretung im Asylverfahren kann dem Beistand von dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin, der/die das Verfahren begleitet, eine Untervollmacht erteilt werden, um als Beistand an der Anhörung teilnehmen zu können.

Adresse:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF Bremen
(Ankunftszentrum/Außenstelle)
Lindenstraße 110
28755 Bremen
Telefon: 0911 943-78943
Telefax: 0911 943-91 5770

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