Asylrecht darf keine Lotterie sein

„Asylrecht darf keine Lotterie sein.“

Dieser Forderung von Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Fraktion Die Linke stimmen wir vorbehaltlos zu. Ihre Einschätzung fußt auf der von der Bundesregierung  veröffentlichen Anerkennungs- und Schutzquoten Asylsuchender. Im Ergebnis weichen die Quoten für Schutzsuchende aus den gleichen Herkunftsländern von Bundesland zu Bundesland zum Teil deutlich voneinander ab: Demnach lag die Schutzquote von Geflüchteten aus dem Irak in den ersten sechs Monaten dieses Jahres in Bremen bei  96,4 Prozent; in Berlin lag die Quote hingegen bei 50,3 Prozent. (https://www.ulla-jelpke.de/2017/10/asylrecht-darf-keine-lotterie-sein/)

Auch die Anzahl der positiven Asylbescheide bei Antragstellern aus Afghanistan variieren stark: Zwischen 30,9 Prozent (Brandenburg) und 65 Prozent (Bremen). Bei Asylbewerbern aus dem Iran lag die Schutzquote zwischen 37,6 Prozent (Bayern) und 85 Prozent (Bremen). Die Schutzquoten von syrischen Asylbewerbern lagen dagegen in allen Bundesländern über 99 Prozent.

Die hohen Anerkennungs- und Schutzquoten in Bremen belegen aus unserer Sicht im Wesentlichen die große Schutzbedürftigkeit der Flüchtenden. Eine rechtmäßige Anerkennung ist die logische Folge.

Dazu gibt es vor allem im bundesweiten Vergleich große strukturelle Mängel und Unterschiede in der Verfahrensweise. Das bestätigen uns auch die Kolleg*innen der Flüchtlingsräte anderer Bundesländer.
Anders als in Bremen sind in vielen Bundesländern beispielsweise  Anhörer*innen und Entscheider*innen beim BAMF nicht dieselben Personen. Auch gibt es nach wie vor es große Unterschiede bei der Qualität der Sprachmittlung und der Qualifikation der Dolmetschenden. Im Ergebnis können Protokolle der Anhörungen fehlerhaft sein oder Lücken aufweisen. Dies sind aus unserer Sicht Hinweise darauf, dass die Qualität der Bearbeitung im Asylverfahren, von der Anhörung bis zur Entscheidung, stark variiert. Das belegt auch die hohe Anzahl von Klagen bei den Verwaltungsgerichten.

Pro Asyl bestätigt: „Qualitätsmängel beim BAMF führen zu einer hohen Zahl an Klagen und bringen die Verwaltungsgerichte zunehmend an ihre Grenzen.“  (https://www.proasyl.de/news/bamf-verantwortlich-fuer-ueberlastung-der-verwaltungsgerichte-ein-rechtsanwalt-berichtet/)

„Es darf aber nicht sein, dass afghanische Flüchtlinge beispielsweise in Brandenburg oder Bayern nur etwa halb so große Chancen auf einen Schutzstatus haben wie in Bremen“, so Ulla Jelpke gegenüber der Presse.

Pro Asyl erklärte bereits im Sommer diesen Jahres, dass Zehntausende Asylsuchende mit mängelbehafteten Bescheiden abgelehnt worden seien: „Allein 2017 wurden bis Mai mehr als 42.000 Asylgesuche abgelehnt. 2016 gab es rund 25.000 negative Bescheide. Die Krux: Sämtliche Afghanistan-Ablehnungen basieren auf veralteten Informationen zur Lage. Zudem wird Schutzsuchenden vorgehalten, es gebe sichere Gebiete, in die sie gehen könnten – seitens des BAMF eine spekulative Vermutung.“ (https://www.proasyl.de/news/fehlerhafte-bamf-entscheidungspraxis-geht-auf-kosten-der-fluechtlinge-und-ueberlastet-justiz/)