Neue Aufnahmezentren, Aussetzen des Familiennachzugs und Bagatellisieren von Traumatisierungen, Abschiebung schwer erkrankter Menschen – diese im „Asylpaket II“ geplanten Maßnahmen der Bundesregierung schränken Grund‐ und Menschenrechte von vor Krieg, Verfolgung und struktureller Diskriminierung fliehender Menschen ein und verhindern faire Asylverfahren.
Der Flüchtlingsrat Bremen, das MediNetz Bremen und REFUGIO Bremen fordern:
Der Bagatellisierung von Kriegstraumata entgegenzutreten, faire Asylverfahren zu ermöglichen und von Aussetzung des Familiennachzugs abzusehen.
Kurzum: Nein zum Asylpaket II.
Wir kritisieren diese Maßnahmen, denn sie verstoßen gegen EU‐Richtlininen,
Grund‐ und Menschenrechte.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat das erklärte Ziel, noch mehr Flüchtlinge schneller und effizienter abschieben zu können als ohnehin nach dem gerade erst in Kraft getretenen Asylpaket I – ungeachtet ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit (s.a. EU‐Richtlinie 33/ 2013) oder ihrer gesundheitlichen Verfassung.
Der Bagatellisierung von Kriegstraumata entgegentreten
Die Bundesregierung stört sich daran, dass ein Teil der geflüchteten Menschen für ihren Verbleib in Deutschland gesundheitliche Gründe geltend macht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass lediglich lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, berücksichtigt werden können. Der Nachweis per ärztlichem Attest muss innerhalb von 2 Wochen vorgelegt werden.
„Es ist zynisch, davon auszugehen, dass sich Flüchtlinge so schnell Termine und Atteste vom Facharzt beschaffen können, wenn selbst langjährige Patient*innen wochenlang warten.“ (Dr. Vera Bergmeyer, MediNetz Bremen)
Zudem sollen lebensbedrohlich erkrankte Flüchtlinge abgeschoben werden, wenn es in einem Landesteil des Herkunftslandes Behandlungsmöglichkeiten gibt, unabhängig davon, ob diese den Menschen auch zugänglich sind.
„Psychische Störungen werden als unbedeutend hingestellt.“ (Björn Steuernagel, Vorstand vom Psychosozialen Behandlungszentrum REFUGIO Bremen)
Entgegen ärztlicher und psychotherapeutischer Richtlinien legen die Gesetzgeber fest, dass etwa die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nicht als schwerwiegende Erkrankung zu werten sei. Aus fachlicher Sicht sind die PTBS und andere Traumafolgeerkrankungen lebensgefährdend und bedürfen dringend einer fachkundigen Behandlung, die sich nicht auf Medikamente beschränken darf. Bei Nichtbehandlung sind eine nochmals erhöhte Selbstverletzungs‐ und Suizidrate, soziale Isolierung und chronische körperliche Beschwerden zu verantworten. Noch fataler wäre eine Abschiebung in das Land, das aus Angst um Leib und Seele verlassen worden ist. Unweigerlich würde dies zu einer Verschlechterung der Symptomatik durch Retraumatisierung führen.
Hier dazu ein Hintergrundbericht im Nordwestradio (22.01.2016)
Faire Verfahren statt Sanktionen
Für die zukünftig beschleunigten Verfahren ist eine Prüfungs‐, Widerspruchs‐ und Entscheidungsfrist von jeweils einer Woche (!) vorgesehen. Währenddessen verbleibt ein Großteil der Geflüchteten in den neuen Aufnahmezentren. Damit wird eine angemessene Rechtsberatung unmöglich gemacht. Zugleich plant die Bundesregierung, Verstöße gegen behördliche Auflagen empfindlich zu sanktionieren: Schon ein Verstoß gegen die Residenzpflicht soll dazu führen, dass der Asylantrag als zurückgenommen „gilt“. Ausreiseaufforderungen und Abschiebungen sind die Folge.
Keine Aussetzung des Familiennachzugs
Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz für 2 Jahre widerspricht dem verfassungsmäßigen Auftrag zum Schutz der Familie. So werden Frauen und Kinder gezwungen, sich eigenständig auf den gefahrvollen Fluchtweg zu begeben.
Mit dem „Asylpaket II“ wird das Asylrecht weiter ausgehöhlt, Schnellverfahren werden zur Regel und strukturelle Defizite sowie die Unkenntnis der Geflüchteten werden genutzt, um behördliche Überforderungen zu lösen.
Hier finden Sie weitere Links zu Stellungnahmen von Fachverbänden und
Menschenrechtsorganisationen:
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAFF)
Deutscher Anwaltsverein (DAV)
IPPNW
Neue Richtervereinigung
Pro Asyl
Pressemitteilung als PDF