Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2022 einen Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig verworfen. Die Sozialämter im Land Bremen haben die Leistungshöhe dem Gerichtsbeschluss bisher noch nicht angepasst und verletzen mit diesem fortgesetzten Verfassungsbruch Grundrechte der Betroffenen. Die aktuelle Entscheidung bezieht sich Leistungsbezieher:innen, die bereits mehr als 18 Monate in Deutschland leben.
Dem Gericht liegen jedoch auch Verfahren zur Entscheidung vor, die sich auf die §§ 3 und 3a AsylbLG beziehen. Hiervon können alle Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betroffen sein.
Deswegen raten wir allen Menschen, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen: Legen Sie jetzt Widerspruch ein!