Appell des AKS Bremen an alle Mitarbeiter*innen
und Mitglieder der Bremer Arbeiterwohlfahrt

Seit geraumer Zeit wird in der medialen Öffentlichkeit sowie in Fachkreisen kritisch über die Zustände in der Erstaufnahmeeinrichtung für geflüchtete Menschen (EAE) in der Lindenstraße in Bremen-Nord berichtet. Demnach wohnen in der EAE zahlreiche Menschen unter menschenunwürdigen Umständen, können und werden Infektionsschutzregelungen nicht eingehalten und herrscht unter den Bewohner*innen zunehmend Beklemmung, Sorge und Angst – sowohl vor der Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus, als auch – als Reaktion auf Proteste und Widerstand der Bewohner*innen – vor Repressionen durch das verantwortliche Personal.

Im Auftrag der Sozialbehörde der Stadt Bremen obliegt die Leitung und der Betrieb der Einrichtung sowie die sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung der Bewohner*innen der EAE der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bremen und deren Mitarbeiter*innen. Daher appelliert der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit Bremen (AKS) an alle Mitarbeiter*innen der EAE (Lindenstraße), darüber hinaus an alle Mitarbeiter*innen und Mitglieder sowie an die Geschäftsführung der Arbeiterwohlfahrt, fachliche Standards in der sozialpädagogischen Tätigkeit mit geflüchteten Menschen so einzuhalten, wie es grundsätzlich in der sozialpädagogischen Arbeit in allen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit zu erwarten ist, denn: Geflüchtete Menschen sind keine Menschen zweiter Klasse! (ob- wohl der Umgang mit ihnen zuweilen etwas anderes befürchten lässt).

Orientierung an fachlichen Standards bzw. Maximen bedeutet für die Praxis Sozialer Arbeit zwingend: Orientierung an den Bedürfnissen, am Wohlergehen, am Willen und an Rechten von Subjekten! Handlungsleitend für Soziale Arbeit ist darüber hinaus das unabdingbare Bemühen, Prozesse sozialer Ausschließung und Ausgrenzung zu thematisieren, zu vermeiden oder (zumindest) zu minimieren. In der Konsequenz bedeutet dies – positiv gewendet – das sozialarbeiterische Bemühen, allen Nutzer*innen sozialpädagogischer Institutionen und/oder Leistungen/Angebote, Partizipation (als ein grundlegendes demokratisches Prinzip) zu ermöglichen:

Partizipation als Teilnahme meint unter anderem und insbesondere die aktive Beteiligung und Mitwirkung an Beratungen und Entscheidungen, ferner die Ermöglichung der Einflussnahme auf die Gestaltung der individuellen und sozialen Lebensbedingungen sowie die Artikulation von Bedürfnissen und Interessen. Partizipation als Teilhabe meint unter anderem die Teilhabe an materiellen Ressourcen, am gesellschaftlichen Wohlstand sowie der Zugang zu sozialen, kulturellen und gesundheitsbezogenen Institutionen und (Dienst)Leistungen.

Unvereinbar mit diesem fachwissenschaftlichen Verständnis einer professionellen Sozialen Arbeit sind jene als „Soziale Arbeit“ bezeichnete Ordnungsdienste, die – in vorauseilendem Gehorsam – darauf abzielen, durch Zwang, Disziplinierung, Repression und Sanktionsandrohung (institutionelle) Ordnung zu bewahren bzw. die betroffenen Nutzer*innen auf diese Ordnung bzw. deren Einhaltung zu verpflichten; und zwar um jeden Preis, den allerdings – wie im Fall der EAE – die Nutzer*innen mit den Währungen Selbstbestimmung, Wohlergehen und Gesundheit zu bezahlen haben.

Der AKS Bremen appelliert an alle Mitarbeiter*innen der EAE der Arbeiterwohlfahrt Bremen, ihre Tätigkeiten unbedingt an den Maximen einer professionellen Sozialen Arbeit auszurichten! Ordnungsdienste, Zwang und Unterdrückung – insbesondere in der sozialpädagogischen Arbeit mit geflüchteten Menschen – sind nicht nur nicht hinnehmbar; sie sind Ausweis eines institutionellen Rassismus!

Nicht nur mit Bezugnahme auf Maximen professioneller Sozialer Arbeit, sondern auch mit Blick auf Geschichte und (sozialpolitische) Ausrichtung im Kontext eines demokratischen Sozialismus sowie mit Blick auf das (aktuelle) Leitbild der AWO, in dem hehre „Grundwerte“ (Solidarität, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Toleranz) beschworen werden, läuft in Bremen die Arbeiterwohlfahrt Gefahr, massiv an Glaubwürdigkeit einzubüßen.

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