Vor dem Hintergrund der »Sammelabschiebungen« nach Afghanistan ist auch die Diskussion um die Sicherheitslage und die Rückkehrbedingungen in den letzten Monaten intensiver geworden.
Dem Weser Kurier gegenüber äußerte sich die Bremer Innenbehörde im Februar 2018 in derart, dass Abschiebungen nach Afghanistan – Straftäter und Gefährder ausgenommen – nicht durchgeführt würden. Nichts desto trotz setze der Senator für Inneres weiter auf die Intensivierung der freiwilligen Ausreise. Dieses Vorgehen ist aufgrund der unsicheren Lage in Afghanistan aus unserer Sicht inakzeptabel.
Anbei das aktuelle Gutachten von Friederike Stahlmann vom Max-Planck-Institut in Halle an das Verwaltungsgericht in Wiesbaden (350 Seiten, ohne Literaturverzeichnis), indem ausführlich auf Fragen zur Sicherheitslage in Afghanistan und die Situation von Rückkehrer_innen eingegangen wird: Gutachten-Afghanistan_Stahlmann_28.3.18
- Friederike Stahlmann setzt sich in zwei Artikeln mit der humanitären Situation sowie mit Bedrohungen auseinander, denen die Menschen in Afghanistan in ihrem sozialen Umfeld ausgesetzt sind.
- Rechtsanwalt Heiko Habbe hat Hinweise für die Beratungspraxis zusammengestellt.
Die Texte finden sie hier: AM17-3_Überleben-in-Afghanistan_Stahlmann