Schluss mit Diskriminierung!

PRO ASYL kritisiert Gesetzesentwurf zu Asylbewerberleistungen

Wir auch! 

Vor zwei Jahren wurden die Asylbewerberleistungen für verfassungswidrig erklärt. Nun liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor, der nach der Sommerpause 2014 verabschiedet werden soll. Zwar soll es Verbesserungen geben, so Pro Asyl, allerdings bleibt es bei der medizinischen Mangelversorgung, dem Sachleistungsprinzip und den verfassungswidrigen Leistungskürzungen. Die gesamte Stellungnahme von Pro Asyl finden Sie hier: https://bit.ly/1qGApbd

Kritikwürdig ist dabei insbesondere die Unterscheidung von Asylsuchenden und Geduldeten beim Zugang zur Grundversorgung  – sie zeigt eine deutliche Ungleichbehandlung.
Dabei hat der Bundespräsident jüngst gefordert: „Eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik hat sicherzustellen, dass jeder Flüchtling von seinen Rechten auch Gebrauch machen kann.“
Dies muss auch für alle Schutzsuchende gelten, nachdem sie in Deutschland angekommen sind. Doch der vorliegende Gesetzesentwurf zum AsylbLg zielt darauf ab, wie schon der Beschluss, Serbien und andere Balkanstaaten per se für sicher zu erklären, Flüchtlinge gegeneinander auszuspielen.

Die Frankfurter Rundschau vom 7.7.14 kommentiert grundsätzlicher: „Deutsche Gesetzeslogik in Sachen Flucht und Asyl: Wir nehmen ein paar Syrer mehr, dafür müssen die Roma vom Westbalkan zu Hause bleiben. Und alle kommen leichter in den Knast.“

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