Das neue Gesetz zur aufenthaltsrechtlichen Diskriminierung von Vaterschaftsanerkennungen ist heute in Kraft getreten. Es erhebt einen Generalverdacht gegenüber allen Vaterschaftsanerkennungen, bei denen mindestens ein Elternteil keine deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Unterstellt wird, viele Anerkennungen geschähen „missbräuchlich“ zu dem Zweck, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu begründen. Belege für diese Behauptung gibt es nicht. Nach der bisherigen Regelung kam es jährlich bundesweit nur zu etwa 73 behördlichen Entscheidungen, wegen angeblichen Missbrauchs. Welcher Schaden dadurch entstehen soll, ist jenseits von markigen Worthülsen nie dargelegt worden.




